Wer ist Eigentümer Falllösung?
Eigentümer ist, wer die rechtliche Herrschaftsmacht über die Sache besitzt (vgl. § 903 BGB), mithin wem die Sache gehört. Ursprünglich (historischer Aufbau!!)
Was ist eine Vindikationslage?
Die Vindikationslage (von lat. rei vindicatio) bezeichnet eine spezifische Situation des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses im Zivilrecht, bei der ein Eigentümer gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch hat (vgl. § 985 BGB).
Wann liegt eine Vindikationslage vor?
Ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) / eine Vindikationslage liegt vor, wenn einer Eigentümer einer Sache und ein anderer nicht berechtigter (vgl. § 986 I 1 BGB) Besitzer dieser Sache ist.
Wann liegt ein EBV vor?
Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den §§ 987 ff. BGB geregelte Rechtsbeziehung. Es besteht immer dann, wenn Eigentum und Besitz an einer Sache auseinanderfallen und der Besitzer nicht zum Besitz berechtigt ist.
Ist das EBV ein Schuldverhältnis?
An Stelle des Herausgabeanspruches tritt dann nämlich ein gesetzliches Schuldverhältnis, welches die Rechte zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer regelt. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis sowie die aus diesem Schuldverhältnis erwachsenden Ansprüche nennt man „das EBV“.
Was ist ein Vorenthaltungsschaden?
Der Vorenthaltungsschaden, dh der Schaden, der darauf beruht, daß die Sache nicht rechtzeitig an den Eigentümer herausgegeben wurde, ist nicht nach §tzfähig, da er nicht auf der Unmöglichkeit der Herausgabe beruht.
Wer ist Besitzer und wer Eigentümer?
Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer.
Kann ein Inhaber zugleich auch Besitzer sein?
Zwar kann ein Eigentümer zugleich Besitzer der Sache sein, aber ein Besitzer muss nicht Eigentümer sein. Ein Besitzer übt lediglich Herrschaft über eine Sache aus, z.B. der Mieter über eine Mietswohnung, ohne dass er zugleich Eigentümer sein muss.
Wer den Fahrzeugbrief hat ist der Besitzer?
Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen. Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.