Wer entscheidet über Einstellung im öffentlichen Dienst?
1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungsverfahren).
Warum muss der Betriebsrat einer Einstellung zustimmen?
§ 99 Abs. 2 Nr. 3. BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass aufgrund der Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden.
Was prüft Betriebsrat bei Einstellungen?
Der Betriebsrat muss alles wissen, was ihn in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob er der Einstellung zustimmen soll oder nicht. In erster Linie gehören dazu die Bewerbungsunterlagen und sonstige Unterlagen, die ausreichend Auskunft über die Person des Bewerbers/der Bewerberin geben.
Welche Unterlagen braucht der Betriebsrat bei Einstellungen?
Zu den Unterlagen die der Arbeitgeber dem Betriebsrat vorzulegen hat gehören nicht nur die von dem/den Bewerber*innen eingereichten Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsschreiben.
Was passiert wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zugestimmt?
Wird eine Einstellung durch den Betriebsrat abgelehnt, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, dass die Zustimmung zur Einstellung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird (§ 99 Abs. 4 BetrVG). Das Arbeitsgericht prüft dann, ob der Widerspruch des Betriebsrats rechtens war oder nicht.