FAQ

Für wen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig?

Für wen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig?

Der Bundesträger „Deutsche Rentenversicherung Bund“ ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.

Was ist der Unterschied zwischen Rentenversicherung Bund und Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund besteht aus verschiedenen Landesversicherungs-anstalten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist die ehemalige BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte). Die anderen Rentenversicherungen sind die Landesversicherungsanstalten, die fusioniert haben.

Wie bekomme ich raus bei welcher Rentenversicherung ich bin?

Welcher Träger ist für mich zuständig? Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Träger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben (zum Beispiel die jährliche Renteninformation, falls Sie über 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre über uns versichert waren).

Wo ist man Rentenversichert?

Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis. Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des versicherten. Die Nummer ,die sich lebenslang nie ändert, bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen BfA und LVA?

Rentenversichert ist man i.d.R. bei der deutschen Rentenversicherung. Diesen Unterschied gibt es gar nicht mehr. Früher gab es die BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. BfA ist für Angestellte, LVA für Arbeiter.

Ist die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Behörde?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Wer verwaltet die Rentenversicherung?

Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Wer ist der Träger von der Rentenversicherung?

Die Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung sind die Nachfolger der früheren BfA und LVA, sowie der Seekasse, der Bahnversicherungsanstalt und der Bundesknappschaft.

Ist die Deutsche Rentenversicherung staatlich?

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das heißt: Sie ist keine unmittelbare staatliche Behörde, sondern hat vom Staat den Auftrag, für die Rentenversicherung ihrer Kunden zu sorgen – und das nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung.

Ist die Deutsche Rentenversicherung ein Unternehmen?

Wir sind ein modernes, kundenfreundliches Dienstleistungsunternehmen und zählen zu den Stützpfeilern der sozialen Sicherung in Deutschland. Als solches zahlen wir Renten im Alter sowie im Falle einer Erwerbsminderung an unsere Versicherten.

Welche Aufgaben gehören zur Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung zählt zu einer der fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Ziel und Aufgabe der Rentenversicherung sind der Schutz ihrer Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebener.

Was macht man bei der Deutschen Rentenversicherung?

Wie die Bezeichnung „Fachrichtung Rentenversicherung“ schon besagt, liegt ein Schwerpunkt auf der Bearbeitung von Rentenanträgen. Dazu gehört die Feststellung und Festsetzung des Rentenanspruchs sowie die Betreuung der Versicherten bei laufender Rentenzahlung.

Wann zahlt man in die Rentenversicherung ein?

Wer zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung: Die Grundregel. In § 168 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI steht geschrieben, dass die Beiträge getragen werden bei Personen, die Arbeitsentgelt beschäftigt werden, von dem Versicherten und von dem Arbeitgeber je zur Hälfte.

Wie viel zahle ich in die Rentenkasse?

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger.

Wer zahlt nicht in die Rentenversicherung ein?

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Diese gesetzliche Versicherungspflicht gilt aber nicht für die meisten Selbstständigen, Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten.

Ist man verpflichtet Rentenversicherung zu zahlen?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer. Selbstständige wie Freiberufler hingegen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und müssen somit selbst fürs Alter vorsorgen.

Wann muss ich keine Rentenversicherung zahlen?

Alle Angestellten und Arbeiter müssen Beiträge leisten, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Wer also eine Tätigkeit ausübt, die sozialversicherungspflichtig ist, kann nicht aus der Rentenversicherung austreten. Bestimmte Personenkreise können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen.

Wann sind Selbstständige rentenversicherungspflichtig?

Selbstständige Berufe mit Rentenversicherungspflicht Das gilt beispielsweise, wenn du Sprachen unterrichtest, Tagesmutter bist oder als freier Dozent arbeitest. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie überwiegend „auf ärztliche Anordnung handeln“. Seelotsen, Küstenfischer und Küstenschiffer (mit bis zu vier Arbeitnehmern).

Bin ich verpflichtet als selbständiger Rentenversicherungspflichtig?

Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.

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