Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen?
Wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat, hat meist auch den Versorgungsausgleich geregelt. In einer Doppelverdiener-Ehe oder bei später Heirat haben beide Eheleute eventuell schon ausreichende Versorgungsanwartschaften erworben. Dann entscheidet im Fall der Scheidung das Gericht nicht über den Versorgungsausgleich.
Was bedeutet Vereinbarung zum Versorgungsausgleich?
Durch notarielle Vereinbarung oder in einem Ehevertrag können die Ehegatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung ganz oder teilweise verzichten oder diesen näher regeln (§§ 6 – 8 VersAusglG). Der Inhalt der Vereinbarung unterliegt einer Inhalts- und Ausübungskontrolle durch das Gericht.
Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?
Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.
Wie erhält der überlebende Ehegatte das Vermögen des Erblassers?
Der überlebende Ehegatte erhält mit dem Erbfall ganz oder zumindest in Teilen das Vermögen des Erblassers. Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme.
Kann ein geschiedener Partner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: Kann ein geschiedener Partner aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen wie psychischen Beeinträchtigung nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen, hat er einen Unterhaltsanspruch. Dieser wird in Paragraph 1572 des BGB festgeschrieben.
Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?
Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen und aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten, hat er einen Anspruch auf Unterhalt. Es gibt dabei keine feste Altersgrenze. Für die Ermittlung des Anspruchs werden Vorbildung, frühere Arbeitstätigkeit und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einbezogen.