Ist der Besitzer einer Waffe berechtigt?
Um Besitzer einer Waffe zu sein muss man zum Besitz berechtigt sein (und eine WBK haben). Der Besitz von Waffen ist für Jäger in §13 WaffG geregelt. Waffen gehen im Erbfall als Teil des Nachlasses auf den (oder die) Erben über.
Ist die geerbte Waffe unbrauchbar?
1 Wenn scharfe Waffen im Nachlass sind, muss man dies bei den Behörden anzeigen 2 Waffe muss gegebenenfalls unbrauchbar gemacht werden 3 Erbe kann die geerbte Waffe auch an einen Dritten veräußern
Wie kann man eine geerbte Waffe verkaufen?
Verkauf der Waffe als Alternative für den Erben Wenn man sich die Kosten für die Unbrauchbarmachung der Waffe sparen will, kann man die geerbte Waffe auch verkaufen. Hier sollte man nur zwingend darauf achten, dass der Käufer der Waffe in Besitz einer entsprechenden Waffenhandelserlaubnis ist oder Waffen des fraglichen Typs besitzen darf.
Wie muss man den Besitz der Waffe anzeigen?
Erbe muss Besitz der Waffe bei den Behörden anzeigen Wer beim Tod eines Waffenbesitzers erlaubnispflichtige Waffen oder Munition im Nachlass in Besitz nimmt, hat dies nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzuzeigen.
Wie ist der Besitz geregelt?
Der Besitz ist in den §§ 854 ff. BGB geregelt. Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer) über eine Sache (Waffe). Um Besitzer einer Waffe zu sein muss man zum Besitz berechtigt sein (und eine WBK haben).
Was tun wenn ein Ehepartner stirbt und ein Haus wird vererbt?
Der Partner stirbt, ein Haus wird vererbt: Was tun? Wenn man im Todesfall des Ehepartners eine Immobilie erbt, muss eine Grundbuchberichtigung beantragt werden, wie in § 82 Grundbuchordnung festgelegt wird. Der Erblasser ist nicht mehr Eigentümer, sondern seine Erben werden nun eingetragen.
Wie ist der Besitz von Waffen geregelt?
Der Besitz von Waffen ist für Jäger in §13 WaffG geregelt. Waffen gehen im Erbfall als Teil des Nachlasses auf den (oder die) Erben über. Dabei werden die Erben zugleich Eigentümer und Besitzer der Waffen. Wenn unter den Erben jemand ist, der eine Erwerbsberechtigung besitzt können die Waffen direkt auf dessen WBK umgetragen werden.
Wie darf der Inhaber einer Waffe eine Waffe ausleihen?
Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte darf lediglich vorübergehend, höchstens für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck eine Waffe ausleihen.