Ist ein Kostenvoranschlag ein Angebot?
Der Kostenvoranschlag ist hinsichtlich seiner Bindungswirkung von einem Angebot zu unterscheiden. Bei einem Angebot, das der Kunde annimmt, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Bei einem Kostenvoranschlag kann der Unternehmer die veranschlagte Summe überschreiten.
Wie lange dauert es ein Angebot zu erstellen?
In der Regel warten Kunden 2 bis 4 Wochen auf ein Angebot. Moderne Handwerksfirmen, die Software nutzen, sind oft etwas schneller mit der Angebotserstellung.
Wie lange muss ich auf eine Offerte warten?
In vielen Offerten steht, wie lange sie für den Handwerker verbindlich ist. Steht nichts, bleibt er so lange daran gebunden, bis er den Eingang der Antwort des Auftraggebers erwarten durfte. Das ist je nach Branche unterschiedlich. Einen Monat darf sich dieser aber in der Regel Zeit lassen.
Wie lange muss man auf eine Offerte warten?
Der Kunde darf nicht allzu lange warten Wird dagegen ein Angebot per Mail oder Brief verschickt, ist der Anbieter ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer so lange an seine Offerte gebunden, wie es üblicherweise dauert, bis die Antwort des Kunden bei ihm eintrifft. Bei Mails und Briefen also ein bis zwei Tage.
Wie lange ist ein Angebot unter Abwesenden gültig?
Angebot und Annahme Nach § 147 Abs. 2 BGB kann der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Wie lange gilt ein Angebot unter Anwesenden?
Angebote unter Anwesenden können nur sofort angenommen werden, also während des Gesprächs. Angebote unter Abwesenden haben dagegen eine längere Bindungsfrist; hier ist eine Annahme solange zulässig, wie die Annahme üblicherweise dauert.
Was bedeutet Annahmefrist?
Die Annahmefrist ist ein Rechtsinstitut im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Geregelt ist die Annahmefrist hier im § 147 BGB. Die Norm regelt die zeitliche Dimension der Annahme einer Willenserklärung. Danach kann eine unter Anwesenden abgegebene Willenserklärung nur sofort angenommen werden.