Kann der neue Ehepartner auf Familienunterhalt in Anspruch nehmen?

Kann der neue Ehepartner auf Familienunterhalt in Anspruch nehmen?

Das Kind kann jedoch verlangen, dass der Vater seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt in Anspruch nimmt, damit dieser den Unterhalt für sein Kind zahlen kann. Das Einkommen des neuen Ehepartners ist in diesem Sinne ausreichend, wenn der sogenannte Familienbedarf gedeckt ist.

Ist der Ehepartner unterhaltspflichtig?

Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt Beispiel: die Ex-Ehefrau ist unterhaltspflichtig, kann aber wegen eines kleinen Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann verdient weit überdurchschnittlich.

Hat das Kind keinen Unterhaltsanspruch gegen die neue Ehefrau des Vaters?

Das Kind hat zwar keinen Unterhaltsanspruch gegen die neue Ehefrau des Vaters. Das Kind kann jedoch verlangen, dass der Vater seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt in Anspruch nimmt, damit dieser den Unterhalt für sein Kind zahlen kann.

Ist die Ex-Ehefrau unterhaltspflichtig?

Beispiel: die Ex-Ehefrau ist unterhaltspflichtig, kann aber wegen eines kleinen Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann verdient weit überdurchschnittlich. In diesem Fall schuldet der Ehemann seiner Frau Taschengeld, welches für die Frau Einkommen ist, das sie für Unterhaltszwecke einsetzen muss.

Ist der eigene Unterhalt der neuen Ehefrau gesichert?

Dann ist der eigene Unterhalt des Vaters durch das Einkommen der neuen Ehefrau gesichert. Der eigentlich nicht zahlungsfähige Vater hat einen Anspruch gegen seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt. Darum hat das Kind einen Anspruch auf Information über das Einkommen der neuen Frau.

Ist das Einkommen des neuen Ehepartners ausreichend?

Das Einkommen des neuen Ehepartners ist in diesem Sinne ausreichend, wenn der sogenannte Familienbedarf gedeckt ist. Dem neuen Ehepartner muss allerdings die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens verbleiben, mindestens 1000 Euro. Zur Verdeutlichung folgendes Rechenbeispiel:

Was haben wir mit einer klassischen Ehe zu tun?

Wir haben es hier mit einer sehr klassischen Ehe mit der typischen Aufgabenverteilung zu tun. Er ist der Familienernährer, sie kümmert sich um Haus und Familie. Bei drei Kindern hat sie damit auch genug zu tun. R. muss der Familienernährer sein, denn seine Frau kann das nicht leisten und wird es auch nie können.

Ist eine Eheschließung für Kinder aus erster Ehe möglich?

Nur volljährigen Kindern/Schülern über 21, die nicht mehr im Haushalt des anderen Elternteils leben, geht die neue Ehefrau vor (§ 1609 Nr. 4 BGB). Im Einzelfall kann allerdings eine Eheschließung zu einer Verringerung des Kindesunterhalts für die Kinder aus erster Ehe führen, falls dadurch andere Sätze nach der Düsseldorfer Tabelle anzuwenden sind.

Wie hoch ist der Regelsatz für ein Ehepaar?

Die Höhe des Regelsatzes für ein Ehepaar beträgt 736 Euro. Die Rente wird von der Grundsicherung abgezogen. Auch das Einkommen des Ehepartners hat unter Umständen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung.

Hat der Ehegatte keinen Anspruch mehr auf Unterhalt?

Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB).

Wie sind die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich?

Grundsätzlich sind die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Lebt die Familie nicht zusammen, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen. Es handelt sich hier um die sogenannte Barunterhaltspflicht.

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