Kann ein Kind betrieben werden?
Ja, Minderjährige können betrieben werden. Allerdings nur dann erfolgreich, wenn ein gültiger Vertrag vorliegt, wenn die Verpflichtung des Jugendlichen also im Rahmen seines Lehrlingslohns oder Taschengelds liegt oder die Eltern dem Vertrag zugestimmt haben.
Kann eine minderjährige Person betrieben werden?
Ja. Eine Betreibung setzt nicht voraus, dass die betroffene Person volljährig ist. Mit der Betreibung wird der Verkäufer aber nur Erfolg haben, wenn ein gültiger Vertrag besteht.
Kann ein Jugendlicher betrieben werden?
Ja. Auch Minderjährige können betrieben werden. Der Zahlungsbefehl wird aber den Eltern zugestellt. Das dürfte kaum möglich sein, weil Ihr Sohn minderjährig ist und ohne Ihre Zustimmung keine Verträge eingehen kann, die sein Taschengeld übersteigen.
Welche Eltern haften für die Schulden der Kinder?
Kinder müssen für die Schulden der Eltern aufkommen, wenn diese versterben und das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Zu Lebzeiten sind Ihre Eltern für ihre Finanzen voll verantwortlich. So wie jeder für einen Kreditvertrag haftet, den er unterschrieben hat, so haften die Eltern für die Schulden die sie gemacht haben.
Welche Eltern haften für ihre Lebzeiten?
Zu Lebzeiten sind Ihre Eltern für ihre Finanzen voll verantwortlich. So wie jeder für einen Kreditvertrag haftet, den er unterschrieben hat, so haften die Eltern für die Schulden die sie gemacht haben. Dabei spielt es keine Rolle ob gewollt oder ungewollt.
Wie ist die Versorgung der Eltern im Alter?
Die Versorgung der Eltern im Alter beruht auf familiärer Zugehörigkeit. So wie die Eltern für ihre Kinder sorgen müssen, müssen es die Kinder auch umgekehrt machen, wenn die Eltern zum Beispiel pflegebedürftig sind. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Gründe. Bei Unternehmen ist das anders.
Sind die eigenen Eltern oder Großeltern daran beteiligt?
Und sind gar die eigenen Eltern oder die Großeltern daran beteiligt, muss noch ein sogenannter Ersatzpfleger eingeschaltet werden. Mit Eintritt der Volljährigkeit, also ab dem 18. Geburtstag, wird Ihr Kind voll geschäftsfähig. Es nimmt wie jeder andere Erwachsene am Rechtsverkehr teil.