Kann man das Krankenhaus verklagen?
Wenn Sie sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer ambulanten Arztpraxis mit gefährlichen Keimen infiziert haben (Krankenhauskeime, multiresistente Keime oder MRSA), können Sie das Krankenhaus verklagen und Anspruch auf auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend machen.
Habe ich ein Recht auf Verlegung in ein anderes Krankenhaus?
Falls es notwendig sein sollte, den Patienten in ein anderes Krankenhaus zu verlegen, muss der Patient im vollen Umfang über die Gründe und Notwendigkeit sowie über mögliche Alternativen informiert werden. Die neue Einrichtung muss die Verlegung akzeptieren.
Kann man in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt werden?
Wenn Sie in einem Krankenhaus von einem Arzt fehlerhaft behandelt wurden, können Sie nicht nur den behandelnden Arzt, sondern gleichzeitig den Krankenhausträger verklagen, also diejenige Gesellschaft, die das Krankenhaus betreibt.
Warum muss das Krankenhaus alle Hygienestandards eingehalten haben?
Vielmehr muss das Krankenhaus darlegen, dass es alle Hygienestandards eingehalten hat. Dadurch hat der Patient viel größere Chancen, bei erlittenen Infektionen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis seine Ansprüche durchzusetzen. Durchsetzung weiterer Rechte und Entschädigungen.
Was ist der Begriff “Krankenhausinfektion“?
Die Begriffe “Krankenhausinfektion“ oder “Krankenhauskeim“ beziehen sich auf die im Krankenhaus erworbene Infektion (zumeist an Operationswunden) mit gesundheitsschädlichen, multiresistenten Keimen wie etwa “Staphylococcus aureus“.
Wie können Gesetzliche Versicherte eine Krankenkasse beauftragen?
Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse mit der Bitte um Hilfe wenden oder Sie beauftragen einen Arzt mit der Begutachtung der Behandlung. Unabhängig von Ihrer Wahl wird bei jeder Variante ein Gutachten erstellt, welches die Behandlung dokumentiert, begutachtet und schriftlich bewertet.