Kann man die Lehre abbrechen?

Kann man die Lehre abbrechen?

Man kann eine Lehre nicht «einfach so» abbrechen. Am Anfang deiner Lehre bist du noch in der Probezeit. Diese dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten. In dieser Zeit können du oder dein Lehrmeister das Lehrverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen auflösen.

Unter welchen Bedingungen können Lehrlinge bzw Lehrberechtigte einen Lehrvertrag lösen?

Folgende Gründe berechtigen den Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses:gesundheitsgefährdende Tätigkeiten;Misshandlungen oder Beleidigungen sowie Pflichtenvernachlässigung durch den Lehrberechtigten oder Ausbilder;Inhaftierung des Lehrberechtigten für die Dauer von mehr als einem Monat;

Wie werde ich einen Lehrling los?

Der Lehrling selbst kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen das Ausbildungsverhältnis kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

Wie kann ich als Lehrling kündigen?

In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit haben dein Lehrberechtigter und du die Möglichkeit, das Lehrverhältnis ohne Angaben von Gründen schriftlich aufzulösen. Das Lehrverhältnis endet nach Ablauf deiner Lehrzeit und wird im Lehrvertrag vereinbart. Als Lehrling hast du immer das Recht zu kündigen.

Kann ein Azubi jederzeit kündigen?

Kündigung in der Probezeit Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.

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