Kann man sich selbst vertreten lassen?
Amtsgericht – sich selbst vertreten…??? bei einem Streitwert unter 5.000 EUR ist ja das Amtsgericht zuständig, wo kein Anwaltszwang herrscht -> sprich man darf sich selbst vertreten. Darf man sich dann auch von einem Freund vertreten lassen, der kein Anwalt ist, aber sehr „fit“ ist und sich sehr gut auskennt (beinahe wie ein Anwalt)??
Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten?
Wird die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist ohne weiteres mit Ärger zu rechnen. Nicht, dass der am Ende einen Schaden hinterlassen würde. Dennoch dürfte selbst eine unbegründete Anzeige (wo auch immer) unangenehm sein.
Wie müssen sich die Parteien vor den Landgerichten vertreten lassen?
Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor den Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ist das erlaubt vor den Amtsgerichten?
Aufgrund der Vielzahl von Gerichtsverfahren entscheiden sich einige Beklagte sich selber vor Gericht zu vertreten. Vor den Amtsgerichten ist das auch – anders als vor den Landgerichten – erlaubt.
Wie können sich Parteien vor dem Bundesgerichtshof vertreten lassen?
Vor den Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?
Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .
Ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt möglich?
Hier ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt nicht möglich. Ebenfalls besteht im Strafprozess die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.
Ist der Anwalt in Zivilsachen selbst vertreten?
In Zivilsachen können sich Anwälte selbst vertreten und dafür von der Gegenseite die Gebühren kassieren, die sie bei Vertretung eines Mandanten in Rechnung gestellt hätten. Verteidigt sich der Anwalt dagegen in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich selbst, hat er keine entsprechenden Gebührenansprüche gegen den Staat.
Wie verteidigt sich der Anwalt in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst?
Verteidigt sich der Anwalt dagegen in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich selbst, hat er keine entsprechenden Gebührenansprüche gegen den Staat. Es ist umstritten, ob es Sinn macht, sich vor Gericht selbst zu verteidigen.
Wie verteidigt sich ein Anwalt in einem Zivilverfahren selbst?
Verteidigt sich der Anwalt dagegen in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich selbst, hat er keine entsprechenden Gebührenansprüche gegen den Staat. In Zivilsachen können sich Anwälte selbst vertreten und dafür von der Gegenseite die Gebühren kassieren, die sie bei Vertretung eines Mandanten in Rechnung gestellt hätten.
Ist die Verteidigung durch einen Anwalt erforderlich?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung durch einen Anwalt liegt insbesondere dann vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfindet. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.