Sind Nachtdienstzulagen steuerfrei?
Generell sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent von der Lohnsteuer befreit. Dies betrifft die Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr. Wenn ein Mitarbeiter vor 0 Uhr mit der Nachtschicht beginnt, erhöht sich der steuerfreie Zuschlag für die Zeit von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent.
Wann ist feiertagszuschlag steuerfrei?
Ein Feiertagszuschlag für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen bleibt steuerfrei, wenn der Zuschlag 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Ein Sonntagszuschlag bleibt steuerfrei, wenn er 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich.
Wann werden steuerfreie Zuschläge steuerpflichtig?
Steuerfreiheit
Arbeitszeit | Zuschlag |
---|---|
Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr | 25 % des Grundlohns |
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird | 40 % des Grundlohns |
Wie viele Überstunden sind steuerfrei?
Steuern: lohnsteuerpflichtig Für bis zu 10 Überstunden sind bis zu 50% Zuschlag monatlich steuerfrei – max. € 86,00/Monat. Bei Nachtarbeit oder Arbeit am Sonn- und Feiertagen sind € 360,00/Monat steuerfrei bzw. € 540,00, wenn die Normalarbeitszeit überwiegend in der Zeit von 19:00 bis 7:00 liegt.
Wann sind nachtzuschläge steuerpflichtig?
Ja! Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemeinsam mit ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen insgesamt bis 360 EUR monatlich steuerfrei.
Sind alle Zuschläge steuerfrei?
Gehaltszuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Alle anderen Zuschläge, wie Überstundenzuschläge, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzuschläge sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.