Sind Steuererstattungen steuerfrei?

Sind Steuererstattungen steuerfrei?

Bundesfinanzhof korrigiert sich unerwartet: Zinsen auf Steuererstattungen vom Finanzamt sind nicht mehr steuerpflichtig. Bis 1999 konnten Nachzahlungszinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zu zahlen hatte, als Sonderausgaben abgezogen werden.

Ist die Steuererstattung nicht zu den bereits erlangten Einkünften angespart?

Die Steuererstattung gehört nicht zu den bereits erlangten Einkünften, mit denen Vermögen angespart wurde. Mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist vielmehr davon auszugehen, dass der Erstattungsgläubiger, mithin der Kläger, die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig (und zinslos) „angespart“, sondern schlicht nicht früher erhalten hat.

Wie funktioniert die Steuerveranlagung der Ehegatten?

Diese Aufteilungsmethode gewährleistet, dass jeder Ehegatte für die Steuer aufzukommen hat, die auf seine Einkünfte entfällt. Nachträglich ist – gegebenenfalls durch den Steuerberater – eine fiktiv getrennte steuerliche Veranlagung durchzuführen, in der die jeweilige Steuerschuld der Ehegatten ermittelt wird.

Wie stellt sich die Frage nach der Steuernachzahlung auf die beiden Ehegatten?

Im Zeitraum des harmonischen Verlaufs einer Ehe stellt sich die Frage nach der exakten Zuordnung von Steuerstattungen und Steuernachzahlungen auf die beiden einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten nicht. Erst, wenn es zu einer Trennung oder auch Scheidung kommt, besteht im naturgemäß erhöhtes Interesse an der Lösung dieses Problems.

Wie ist die Aufteilung nach gezahlten Steuern vorzunehmen?

Aufteilung nach gezahlten Steuern Die Literatur tendiert aufgrund der aufgezeigten Probleme aus verständlichen Gründen zu einer Lösung, die das OLG Düsseldorf beschrieben hat. Danach ist die Verteilung auf den Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag zu beschränken und die Aufteilung im Verhältnis der tatsächlich gezahlten Steuern vorzunehmen.

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