FAQ

Wann ist ein Anhanger steuerfrei?

Wann ist ein Anhänger steuerfrei?

1 KraftStG im Rahmen der zulassungsfreien Fahrzeuge von der Steuer befreit, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Ist ein Pkw Anhänger steuerpflichtig?

Für alle Anhänger, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden, gilt grundsätzlich eine einheitliche KFZ Steuer von € 7,46 pro 200 kg zulässigem Gesamtgewicht. Der Höchstbetrag liegt bei € 373,- pro Jahr.

Wie hoch ist der Anhängerzuschlag?

Der Anhängerzuschlag beträgt gemäß § 10 Abs. 3 KraftStG pro Jahr 373,24 EURO. Die Kraftfahrzeugsteuer des betroffenen Kraftfahrzeugs wird um den Anhängerzuschlag erhöht. Dementsprechend ist der Anhängerzuschlag gemeinsam mit der Kraftfahrzeugsteuer vom Fahrzeughalter zu entrichten.

Wann Anhängerzuschlag?

Der Anhängerzuschlag beim Zugfahrzeug berechtigt zum Mitführen von eigenen und fremden Anhängern, für die die Steuer nicht erhoben wird. Zugfahrzeuge, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird, dürfen auch andere als die freigestellten Anhänger mitführen.

Was kostet ein 2 Tonnen Anhänger Steuer?

Mit 29 € pro Jahr fällt die Steuer für kleine Anhänger sehr gering aus, allerdings zahlen Besitzer eines schweren Anhängers von 2.500 kg Gewicht bereits 96,98 €. Es gibt jedoch eine jährliche Höchstgrenze für die Anhänger-Steuer von 373,24 €.

Wie hoch ist die KFZ Steuer für Pkw Anhänger?

Die Berechnung der Kfz-Steuer ist bei Anhängern sehr einfach: Je 200 kg Gewicht müssen 7,46 Euro jährlich bezahlt werden. Als Basis dient die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Für die Berechnung ist nicht das exakte Gewicht ausschlaggebend, sondern pro angefangene 200 kg.

Wann wird man von der Kfz Steuer befreit?

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind: Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50). Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H). Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

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