FAQ

Wann ist eine Aussage ergiebig?

Wann ist eine Aussage ergiebig?

Positiv ergiebig bedeutet, dass der Zeuge im Sinne des Beweisbelasteten die Sache bestätigt. Ist das der Fall, muss das Beweismittel weiter gewürdigt werden. Denn aus der Aussage des Zeugen ergibt sich nicht automatisch, dass der Richter auch von dem, was der Zeuge sagt, überzeugt ist.

Was heisst Non Liquet?

Der lateinische Begriff non liquet kommt ursprünglich aus dem römischen Gerichtsverfahren und bedeutet „es ist nicht klar“. Auch heute wird im Verfahrensrecht bei Beweisproblemen mit non liquet eine Situation bezeichnet, in der weder der Tatsachenvortrag der einen noch der anderen Seite bewiesen werden kann.

Wann muss Beweisantrag gestellt werden?

Ein Beweisantrag liegt nur vor, wenn eine bestimmte Beweisbehauptung (Beispiel: Die Tatsache, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht am Tatort, sondern in der Wohnung seiner Eltern war) und ein bestimmtes Beweismittel (Beispiel: Vernehmung der Eltern als Zeugen) benannt wird.

Was ist die Beweisprüfung in der Klausur?

Teil der Begründetheitsprüfung in der Klausur kann eine Beweisprüfung sein. Die Beweisprüfung betrifft die Frage, wie ein Richter vorgeht, wenn er prüfen will, ob eine Tatsache bewiesen ist.

Was ist eine Beweisaufnahme?

Beweisaufnahme. Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 244 Abs. 2 StPO). Die Beweisaufnahme ist grundsätzlich auf alle vom Gericht geladenen und erschienenen Zeugen und Sachverständige n bzw. von Gericht oder Staatsanwaltschaft gemäß § 214 Abs.

Wie regelt das Gericht die Beweisaufnahme?

Den Ablauf der Beweisaufnahme, insbesondere die Behandlung von Beweisanträgen, regelt § 244 StPO. Wegen des Untersuchungsgrundsatz es hat das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 244 Abs. 2 StPO).

Wie wird die Beweisfrage formuliert?

Die Beweisfrage wird inklusive Beweislast formuliert. Die Formulierung der Beweisfrage setzt zunächst die Bestimmung des Beweisthemas und sodann die Bestimmung des Beweisbelasteten voraus. Die Beweisfrage lautet dann wie folgt: „Hat der (Beweisbelastete) beweisen, dass (Beweisthema)“.

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