Wann macht ein Versorgungsausgleich Sinn?

Wann macht ein Versorgungsausgleich Sinn?

Bei der Ehescheidung wird grundsätzlich im Verbund der Versorgungsausgleich durchgeführt, um dem während der Ehe nicht oder nur gering verdienenden Ehegatten einen gerechten Anteil an der Altersversorgung zu übertragen. Dies geschieht unabhängig von den Unterhaltsverpflichtungen und ohne Rücksicht auf den Güterstand.

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Bei Ehen, die bis zur Einreichung des Scheidungsantrags höchstens drei Jahre gedauert haben, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, falls keiner der Parteien auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs besteht. Da die Ehe weniger als drei Jahre dauerte, muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Was bedeutet Versorgungsausgleich findet nicht statt?

Dem Versorgungsausgleich unterliegen nur Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Anrechte, die bei der Eheschließung bereits bestanden haben, verbleiben komplett beim jeweiligen Ehepartner. Diesbezüglich findet kein Ausgleich statt.

Was sind die Gründe für eine Aufhebung der Ehe?

Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Für den Fall, dass eine wirksame Eheschließung vorliegt, nennt § 1314 BGB Gründe, welche die Annullierung einer Ehe rechtfertigen. Die Ehe kann annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Trauung fehlen oder ein Eheverbot greift.

Wie kann eine Ehe annulliert werden?

Beide Ehegatten sind eine sog. „ Scheinehe“ eingegangen, die z.B. der Absicherung eines Ausländers dient. Sofern einer der Gründe für die Annullierung der Ehe vorliegt, kann die Ehe durch eine richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Was ist der Grund für den Ver­Zicht?

Der Grund für den Ver­zicht liegt darin, dass wir in höherem Alter hei­raten und deshalb nicht davon aus­gehen, dass Kinder aus unserer Ehe her­vor­gehen. Im Übrigen sind wir Beide für den Fall von Alter und/oder Krank­heit durch Ver­mögen abge­si­chert.

Ist ein Ehegatte bewusstlos bei der Eheschließung eingegangen?

Ein Ehegatte war bei der Eheschließung entweder bewusstlos oder im Zustand vorübergehender geistiger Störung. Ein Ehegatte hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt. Ein Ehegatte ist die Eheschließung auf Grund arglistiger Täuschung eingegangen.

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