Warum wird dein Freund nicht zum Mieter?
Dein Freund wird übrigens nicht – entgegen der Meinung mancher Vermieter – mit Einzug in Deine Wohnung zum Mieter! Er ist erst dann Mieter, wenn er mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Das bedeutet, dass Dein Freund auch nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet werden kann. Mieter bist alleine Du!
Wie geht es mit eurem Freund in die Defensive?
Damit euer Freund nicht gleich in die Defensive geht, sondern sich zunächst euren Standpunkt anhört, empfiehlt der Therapeut, mit folgendem Drei-Schritte-Modell einzusteigen: 1. „Ich bin traurig…“ Wichtig sei hierbei, mit einer Emotion einzusteigen. Ungünstig seien hingegen Aussagen wie „Ich habe das Gefühl, dass du…“.
Wann muss der Vermieter den Einzug deines Freundes bestätigen?
Innerhalb von zwei Wochen nach der Ummeldung Deines Freundes muss der Vermieter die Meldebehörde über den Einzug Deines Freundes informieren und Deinem Freund den Einzug bestätigen. Dabei muss die Bescheinigung folgende Daten enthalten:
Kann man sich nicht vergeben als Single?
Keiner von uns ist perfekt. Wenn man sich nicht vergeben kann, tun sich über die Zeit Graben auf, die einsamer machen als jedes Single-Dasein (neulich aufgeschnappt: „nach 30 Jahren Ehe nervt mich jedes Wort meiner Frau, jedes!“). Haben Du und Dein Partner Spaß zusammen?
Wie ist das bei minderjährigen Kindern zu tun?
Es ist einfach so, dass die Eltern bei minderjährigen Kindern über den Aufenthalt entscheiden dürfen. Nur wenn die Umstände zu Hause für das Kind nicht mehr zumutbar wären, kann es sich an das Jugendamt wenden und dann kann u. U. betreutes Wohnen ins Auge gefasst werden. Aber das trifft bei deiner Freundin ja überhaupt nicht zu.
Wie lange haften Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen?
Zusammengefasst: Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen 0–7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung 0–10 Jahre: keine eigene Haftung im motorisierten/fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz) ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h.