Was bringt mir eine Reiserücktrittsversicherung?

Was bringt mir eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Kosten, falls Sie eine Reise unerwartet nicht antreten können. Die Versicherung erstattet z. im Falle einer plötzlichen Krankheit, einem Todesfall in der Familie oder einer Kündigung hohe Stornokosten, die bei der Stornierung der Reise anfallen.

Was ist in der Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von Ihrer gebuchten Reise, welche Sie nicht antreten können. Diese Kosten sind beispielsweise die Stornokosten, wenn eines der Ereignisse vorgefallen ist, das die Versicherung in Ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.

Wie funktioniert die Reiserücktrittsversicherung bei MasterCard?

Fehlt der Versicherungsschutz, bleiben Sie auf den Kosten der Reise (Flugkosten, Hotel, Mietwagen-Buchungen, gebuchte Aktivitäten, usw.) Mit einer Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung übernimmt jedoch der Versicherer die durch den Reiserücktritt entstandenen Kosten.

Was muss ich bei Reiserücktrittsversicherung machen?

Beim Reiserücktritt

  1. – Rufen Sie die Stornoberatung der Versicherung an. – Stornieren Sie rechtzeitig und informieren Sie die Versicherung.
  2. – Reichen Sie alle Belege mit dem Schadenformular ein.
  3. – Antworten Sie möglichst bald auf Nachfragen der Versicherung.

In welchen Fällen zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Dass die Reiserücktrittsversicherung etwa bei einer kurzfristigen schweren Erkrankung greift, bei einer Unfallverletzung, bei Impfunverträglichkeit und daraus resultierenden Komplikationen, bei Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung oder bei Sachschäden am Eigentum.

Wie tritt man von einer Reise zurück?

Im Prinzip kannst Du jederzeit von einem Reisevertrag zurücktreten, bevor die Reise beginnt (§ 651h Abs. 1 BGB). Liegen jedoch keine Gründe für Deinen Rücktritt vor, kann der Reiseveranstalter von Dir eine Entschädigung fordern (§ 651h Abs. 1 Satz 2).

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