Was gilt als Elternnachweis?
Bei leiblichen Eltern reicht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes für den Nachweis aus. Alle anderen brauchen dafür Dokumente, die ihre Adoptiv-, Stief- oder Pflegeelternschaft bestätigen.
Was zählt als kinderlos?
Als kinderlos gelten alle Versicherten, die weder leibliche Kinder noch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder haben. Sind Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, fällt für Sie in der sozialen Pflegeversicherung der sogenannte Kinderlosenzuschlag an.
Wer zählt als kinderlos?
Was ist Zpv Zuschlag?
Seit dem 01.01.2005 wurde ein Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte in der Gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose eingeführt. 3 Satz 1 SGB XI schreibt vor, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen ist.
Wann muss der elternnachweis erbracht werden?
Bei Neueinstellungen Frist einhalten. Für neue Arbeitnehmer gilt, dass innerhalb der ersten 3 Beschäftigungsmonate der Nachweis der Elterneigenschaft erbracht werden muss. Liegt kein Nachweis vor, so müssen Sie den Beitragszuschlag von Beginn der Beschäftigung an berechnen. Liegt der Elternnachweis erst verspätet vor,…
Wie kann ich den Nachweis der Elterneigenschaft erbringen?
Der Nachweis der Elterneigenschaft ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber) zu erbringen. Mitglieder, die ihren Beitrag selbst an die Pflegekasse abzuführen haben (z.B. freiwillig Versicherte der GKV, die in der sozialen Pflegeversicherung Mitglied sind), müssen den Nachweis gegenüber der Pflegekasse er- bringen.
Was ist der Nachweis der Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse?
Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Der Nachweis der Elterneigenschaft ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber) zu erbringen. Mitglieder, die ihren Beitrag selbst an die Pflegekasse abzuführen haben (z.
Wann wird der Nachweis erbracht?
Erfolgt die Vorlage des Nachweises innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eines Kindes, gilt der Nachweis mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht, ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird.