Was ist der Versicherungsnachweis?
Unter einem Versicherungsnachweis ist eine elektronisch erstellte Bescheinigung verschiedener Institutionen zu verstehen. Es gibt einen solchen Nachweis für den Arbeitnehmer, in der festgehalten ist, wie viele Beitrage der Arbeitgeber in zurückliegenden Beschäftigungsjahr an die Sozialversicherung abgeführt hat.
Was ist eine Dreifachbescheinigung?
Zur Immatrikulation muss eine von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellte Dreifachbescheinigung eingereicht werden. Diese Dokumente enthalten eine Versicherungsbescheinigung und zwei Meldeformulare der Krankenkasse. Die Meldeformulare werden von der Hochschule ausgefüllt und an Ihre Krankenversicherung gesandt.
Wie lange gilt A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung gilt grundsätzlich für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.
Wer stellt A1 Bescheinigung aus?
Zuständig für die Ausstellung der Entsendebescheinigung ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Weitere Informationen zum elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
Was kostet A1 Bescheinigung?
A1-Bescheinigung Warum Sie eine Dienstreise innerhalb Europas 10.000 Euro kosten kann.
Wer braucht keine A1 Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Liegt sie nicht vor, kann das dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Arbeit sofort niederlegen muss, keinen Zutritt zu einem Gelände erhält oder dass Bußgelder fällig werden.
Wie bekomme ich eine A1-Bescheinigung?
Seit 2019 muss der Antrag elektronisch erfolgen – entweder über eine geeignete Entgeltabrechnungssoftware oder über die Anwendung sv.net. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Warum A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist gewissermaßen die Bestätigung der Erfüllung aller Voraussetzungen. Praktisch gesehen gilt, dass ein Mitarbeiter in einem anderen EU-Mitgliedstaat für seinen deutschen Arbeitgeber tätig sein darf und weiter in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung des Heimatlandes verbleibt.