Was ist die Wahrheit der Akten in einem Rechtsstaat?

Was ist die Wahrheit der Akten in einem Rechtsstaat?

Wahrheit der Akten. Natürlich sind Akten in einem Rechtsstaat nur dann zu gebrauchen, wenn sie auch wahrheitsgemäß geführt werden. Im Prinzip ist auch der Grundsatz der Aktenvollständigkeit nur ein Aspekt des Grundsatzes der Aktenwahrheit.

Wie findet man Regelungen über Akten in den Gesetzen?

Immerhin findet man eine Etage tiefer Regelungen über Akten, nicht in den Gesetzen, sondern in Verwaltungsvorschriften, die die Verwaltungsabläufe in Behörden regeln, z.B. in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – AllgemeinerTeil (GGO I).

Wann beginnt die Frist von einer Behörde?

Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird. Der Einwurf eines entsprechenden Schreibens zählt bereits als Fristbeginn [Hessisches LArbg, 25.06.2007, 19 Sa 1381/06.

Was sind Grundprinzipien Rechtsstaatlicher Aktenführung?

Bevor wir uns den Grundprinzipien rechtsstaatlicher Aktenführung zuwenden, ein paar Worte dazu, was eigentlich eine Akte ist. § 56 Abs. 1 Satz 1 GGO I definiert die Akte so: „Akten sind geordnete Zusammenstellungen von Schriftgut zu einem Sachverhalt mit eigenem Aktenzeichen.

Was sind Anzeichen für Unregelmäßigkeiten in der Aktenführung?

Anzeichen für Unregelmäßigkeiten in der Aktenführung können eine fehlende, unvollständige oder geänderte Paginierung sein oder, Schriftstücke zur Sache, die aus heiterem Himmel, also ohne Zusammenhang in der Akte auftauchen, z.B. Antwortschreiben in der Akte,…

Wie wird das Stammkapital beim Notar eingezahlt?

Das Stammkapital wird nach dem Beurkundungstermin beim Notar und noch vor der Eintragung im Handelsregister auf ein von der Gesellschaft in Gründung eröffnetes Bankkonto eingezahlt. Diese Einzahlung ist dem Notar nachzuweisen. Erst dann erfolgt die Übermittlung der Gründungsunterlagen zur Anmeldung an das Registergericht.

Was sind auf dem Aktenumschlag zu vermerken?

Auf dem Aktenumschlag sind das Jahr der Weglegung, der Ablauf der Aufbewahrungsfristen, die etwaige Anbietung an das Archiv und das Jahr der Vernichtung der Unterlagen nach den hierfür geltenden Vorschriften (Aufbewahrungsbestimmungen, Aussonderungsbekanntmachung Justiz) zu vermerken.

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