Was ist die zu zahlende Anwaltsgebühr?
Die zu zahlende Anwaltsgebühr richtet sich nach zwei Dingen: Wie bereits dargestellt ist zum einen relevant, in welchem Umfang der Anwalt für Sie tätig wird. Zum anderen spielt es eine Rolle, wie hoch der Streitwert ist – denn nach diesem richtet sich die Vergütung.
Was ist eine Gebühr für einen Anwalt?
Rahmengebühr, die vom 0,5 bis zum 2,5-fachen einer einfachen Gebühr reicht. Der Anwalt muss die Gebühr in diesem Rahmen im Hinblick auf die Tätigkeit des Anwalts, die Schwierigkeit der Angelegenheit, die Dauer der Tätigkeiten (z. B. die Anzahl der Schreiben, Telefonate etc.) festlegen.
Was darf ein Rechtsanwalt außergerichtlich berechnen?
Vertritt Ihr Anwalt Sie außergerichtlich, kann entweder eine Geschäftsgebühr oder eine Einigungsgebühr fällig werden. Die Geschäftsgebühr darf Ihr Rechtsanwalt berechnen, wenn er für Sie einen außergerichtlichen Auftrag wie etwa die Gestaltung eines Vertrags übernommen hat. In der Fachsprache wird eine solche Tätigkeit als Geschäft bezeichnet.
Welche Werte brauchst du für die Berechnung von Anwaltskosten?
Für die Berechnung von Anwaltskosten brauchst Du immer drei Werte: den Streitwert – das ist in der Regel der Eurobetrag, um den Du Dich insgesamt streitest
Welche Gebühren darf der Anwalt bestimmen?
In deren Rahmen darf der Anwalt die im Einzelfall anfallenden Anwaltskosten bestimmen darf. Dabei hat er sich in der Regel an die Mittelgebühr zu halten, über die er nur begründet und bei erheblichem Mehraufwand hinausgehen darf. Je höher der Gegenstandswert, desto höher können am Ende auch die Anwaltskosten ausfallen.
Was ist die Geschäftsgebühr eines Anwalts?
Geschäftsgebühr: Diese fällt für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts an. Verfahrensgebühr: Diese wird erhoben, wenn der Anwalt die gerichtliche Vertretung übernimmt. Terminsgebühr: Diese kommt jeweils zu den Anwaltskosten hinzu, wenn der Anwalt einen Gerichtstermin wahrnimmt. Im Folgenden ein paar der wichtigsten Satzgebühren:
Welche Gebühr darf der Anwalt in Rechnung stellen?
Weniger darf er Dir nicht in Rechnung stellen. Benötigst Du als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro ( § 34 RVG ).