Was ist ein Referat in der Verwaltung?
Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet, das innerhalb einer Behörde (zum Beispiel Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien, Gerichte) oder innerhalb einer Organisation (zum Beispiel Parteien, Verbände, Vereine) in deren Struktur eingebunden ist.
Wie funktioniert ein Ministerium?
Die Aufgaben des Ministeriums sind üblicherweise: die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben; die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit denen zusammen es den Geschäftsbereich des Ministers bildet; die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Was macht ein landesministerium?
Aufgaben des Ministeriums Das Ministerium plant und bereitet Landesgesetze vor, die vom Landesparlament – dem Landtag NRW – behandelt und beschlossen werden. Es wendet Bundes- und Landesgesetze und europäisches Recht an, kontrolliert deren Realisierung und steuert diesen Prozess über seine vielfältigen Behörden.
Welche Aufgaben hat der Umweltminister?
Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer …
Sind Ministerien Exekutive?
Die Bundesministerien gehören zur Exekutive des Bundes. Jedes Ministerium ist für einen bestimmten Bereich zuständig.
Wer gehört alles zur Exekutive?
Bundesregierung
Was sind Legislative Exekutive und Judikative?
Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.
Ist der Bundespräsident Teil der Exekutive?
Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden, er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“. Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt.