Was ist mit Tarifautonomie gemeint?

Was ist mit Tarifautonomie gemeint?

Die Tarifautonomie (TA) umfasst das Recht der eigenständigen Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge. 9,3 GG geht vom Recht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit aus, enthält aber nach dem „Wesensgehalt“ dieses → Grundrechts (Art.

Welche Aussage über Tarifautonomie ist richtig?

Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen (laut Tarifvertragsgesetz mit normativer Wirkung) frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, abzuschließen.

Für wen gilt die Tarifautonomie?

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben Gewerkschaften und Arbeitgeber (-verbänden) mit der „Koalitionsfreiheit“ das Recht eingeräumt, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbstständig und unabhängig vom Staat zu regeln.

Was ist Ziel einer Tarifverhandlung?

Ziel der Gespräche zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ist die Umsetzung eines Flächentarifvertrags. Bei einer Tarifverhandlung ist der Staat außen vor, denn in Deutschland gilt die Tarifautonomie. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen in den gesetzlichen Grenzen selbst festlegen.

Welche Tarifverhandlungen finden in Deutschland statt?

Tarifverhandlungen finden in Deutschland zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer statt. Ziel der Gespräche zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ist die Umsetzung eines Flächentarifvertrags.

Welche Arbeitgeber verhandeln die Tarifverhandlungen?

Die Tarifverhandlungen führen auf Arbeitgeberseite die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium (BMI), für die Arbeitnehmer verhandeln die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.

Was sind die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?

Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist zu unterscheiden zwischen den Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), die für die Kommunen und den Bund relevant sind, und den Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), welche die Beschäftigten der Länder betreffen.

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