Was ist Verwahrentgelt?

Was ist Verwahrentgelt?

Immer mehr Banken verlangen von ihren Privatkunden Negativzinsen. Verbraucherschützer bemängeln dabei: In vielen Fällen werden diese Negativzinsen als „Verwahrentgelt“ bezeichnet, so dass Kunden auf dem ersten Blick die Zinsen nicht wahrnehmen. Inzwischen haben viele Banken nachgezogen.

Wer muss negativzinsen bezahlen?

Minuszinsen meist nur für Neukunden Minuszinsen oder „Verwahrentgelte“ berechnen die Geldinstitute meist nur bei Neukunden. Bestandskunden Minuszinsen aufzubrummen, ist mit höheren Hürden verbunden. Kunden mit laufenden Vertragsbeziehungen müssten Negativzinsen zustimmen.

Was bedeuten negativzinsen für den Sparer?

Negativzinsen, auch Minuszinsen oder Strafzinsen genannt, sorgen dafür, dass Ihr Guthaben schrumpft. Statt von der Bank Geld zu bekommen, wenn Sie Ihr Erspartes dort lagern, müssen Sie umgekehrt dafür bezahlen. Banken sprechen dabei von einem „Verwahrentgelt“.

Wie wirken sich negativzinsen aus?

Etwa junge Familien, die mit einer Hypothek erstmals ein Haus erwerben, Autokredite oder Darlehen für Start-up-Unternehmen oder den Staat. Die dank den Negativzinsen höhere Kaufkraft der Kreditnehmer dürfte die vermutete Zunahme der Sparneigung von Pensionierten und ande- ren Sparern problemlos aufwiegen.

Sind Strafzinsen gesetzlich erlaubt?

Immer mehr Finanzinstitute sind dazu übergegangen auf einige Giro- oder Tagesgeldkonten sogenannte Verwahrentgelte zu erheben, besser bekannt als Negativzinsen oder Strafzinsen. Dabei ist die Sache schon jetzt rechtlich gar nicht so einfach – die Bank darf nicht ohne weiteres Negativzinsen erheben.

Wie kommt es zum Negativzins?

Negative Realzinsen entstehen, wenn die Rendite unterhalb der Inflationsrate liegt. Der Gläubiger erhält zwar einen (positiven) Nominalzins, auch die Rendite ist positiv, dennoch sinkt die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals.

Sind negativzinsen legal?

Ganz so einfach ist es aber nicht: Banken dürfen nicht beliebig Negativzinsen einsetzen – zumindest nicht gegenüber Verbrauchern. Dazu gibt es erste Urteile: So dürfen Girokonten von Verbrauchern, für die die Bank bereits eine Kontoführungsgebühr verlangt, nicht noch zusätzlich mit Negativzinsen belastet werden.

Kann man negativzinsen von der Steuer absetzen?

Antwort: Nein – laut Bundesfinanzministerium können Negativzinsen nicht als Verluste im Rahmen der Kapitalertragsteuer verrechnet werden.

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