Was passiert mit meiner Patientenakte?

Was passiert mit meiner Patientenakte?

Generell gilt: Die Akten müssen nach Paragraf 10 der Berufsordnung für Ärzte zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Je nach Art der Unterlagen, der Krankheit und der Therapie gelten aber längere oder kürzere Fristen. Aufzeichnungen und -berechnungen zu Röntgenbehandlungen dürfen 30 Jahre lang nicht vernichtet werden.

Wem gehört die Patientenakte?

Die Originalakte ist Eigentum des Arztes. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalakte haben Patienten also nicht – auch nicht bei einem Arztwechsel oder Schließung der Praxis. Eine Ausnahme bilden Röntgenbilder, die zur Weiterbehandlung notwendig sind (siehe § 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).

Wer kann meine Patientenakte einsehen?

Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Was ist eine Krankenakte?

Sie enthält insbesondere die laufende Dokumentation der Anamnese, der Diagnostik und der Therapie . Die Krankenakte ist in der Regel eine patientenbezogene, nur in Teilen standardisierte Dokumentation. Die wichtigsten Basisangaben sind im Patientenstammblatt erfasst.

Was ist eine Aufbewahrungspflicht für die Krankenakte?

Für die Krankenakte besteht eine Aufbewahrungspflicht. Sie ist durch die Musterberufsordnung für Ärzte definiert und beträgt nach Abschluss der Behandlung 10 Jahre, soweit keine längere gesetzliche Frist besteht. Diese Seite wurde zuletzt am 14.

Was ist eine Krankengeschichte?

Die Krankenakte oder Krankengeschichte dient der Sammlung aller in einer medizinischen Einrichtung bei der Behandlung eines Patienten anfallenden Informationen. Sie enthält insbesondere die laufende Dokumentation der Anamnese, der Diagnostik und der Therapie .

Kann der Arzt die Herausgabe der Krankenakte verweigern?

Für den Fall, dass der Arzt die Herausgabe der Kranken­akte verweigert, müssen die Behörden eine gerichtliche Beschlagnahme veranlassen. Schließlich erhalten Behörden auch dann Zugang zu den Patientengeheimnissen, wenn der schweigepflichtige Arzt den Vorwurf eines Behandlungs­fehlers abwehren möchte.

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