FAQ

Was sollte man neue Mieter fragen?

Was sollte man neue Mieter fragen?

Typische Fragen einer Selbstauskunft sind beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Zahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden und die Frage, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde. Auch Fragen zu Haustieren und Musikinstrumenten sind zulässig.

Was schreibt man in Wohnungsbewerbung?

Ihr Anschreiben für die Wohnungsbewerbung sollte keinesfalls länger als eine Seite sein. Stellen Sie sich (und potenzielle Mitbewohner) kurz und auf lockere Art und Weise vor. Beschreiben Sie Ihre berufliche und familiäre Situation und nennen Sie ruhig auch Ihren Grund für den Umzug.

Was darf Vermieter vom Mieter verlangen?

Welche personenbezogenen Daten darf der Vermieter vom Mieter verlangen?

  • Name und Anschrift des Mieters.
  • Telefon und oder E-Mail-Adresse.
  • Bankverbindung für das Abbuchen der Miete oder alternativ die Zustimmung zum Sepa-Lastschriftmandat.
  • Unter Umständen das Geburtsdatum.

Welche gesetzlichen Pflichten treffen Vermieter und Mieter ab Einzug?

Die Rechtsfolge ist dabei das den Mieter und den Vermieter ab Einzug bereits alle gesetzlichen mietvertraglichen Pflichten treffen: z.B. die Mietzahlungspflicht für den Mieter und die Mängelbeseitigungspflicht für den Vermieter etc., die vertraglichen Vereinbarungen gelten dann erst ab Mietvertragsbeginn. III.

Was ist eine gute Vorbereitung für einen guten Mieter?

Gute Vorbereitung ist das A und O, wenn Sie als Vermieter einen guten Mieter finden wollen. Überlegen Sie als erstes, wen Sie überhaupt als Mieter möchten und für wen die Wohnung interessant sein könnte. Familien wünschen sich zum Beispiel viel Platz, oft einen Garten und eine kinderfreundliche Nachbarschaft. Studenten wohnen gern zentral.

Wie genau muss der Mieter sich beteiligen?

Der Mietvertrag muss genau festlegen, bis zu welcher Höhe pro Reparatur und im Jahr insgesamt sich der Mieter beteiligen muss. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten darauf achten, dass die Klausel gemäß den Vorgaben des Deutschen Mieterbunds formuliert ist. Andernfalls ist sie ungültig.

Was ist Änderungen an der Mietsache?

Änderungen an der Mietsache durch den Mieter: Im vermieterfreundlichen Mietvertrag sollte festgelegt sein, dass der Mieter grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters für bauliche Änderungen einholen muss. Möchte der Mieter beispielsweise die Fliesen im Badezimmer erneuern, bedarf es der Zustimmung durch den Vermieter.

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