Was tun bei fristloser Kündigung durch Arbeitgeber?

Was tun bei fristloser Kündigung durch Arbeitgeber?

Bei fristloser Kündigung ist Eile geboten! Bei jeder Kündigung gilt: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung eingereicht haben. Wenn Sie die Frist versäumen, können Sie nichts mehr gegen die fristlose Kündigung unternehmen – egal wie ungerecht oder falsch die Kündigung ist.

Wird man bei einer fristlosen Kündigung vom Arbeitsamt gesperrt?

Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung stellt der Arbeitgeber regelmäßig die Gehaltszahlung ein. Darüber hinaus tritt in vielen solchen Fällen eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ein. Das kann für den Arbeitnehmer die schwerwiegende Folge haben, dass er für längere Zeit weder Gehalt noch Arbeitslosengeld erhält.

Wann endet das Arbeitsverhältnis bei fristloser Kündigung?

Die fristlose Kündigung kann ohne Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Geht die Kündigung also am 30. März dem Mitarbeiter zu, so ist das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Kündigung, mithin am 30. März, beendet (Voraussetzung ist natürlich, dass die fristlose Kündigung wirksam ist).

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