Was umfasst das Umgangsrecht beim Elternteil?
Umgangsrecht: Dazu gehört oft auch, dass das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil übernachtet. Üblicherweise umfasst das Umgangsrecht auch, dass ein Kind bei dem umgangsberechtigten Elternteil, dem Vater oder der Mutter, übernachten darf. Eine solche Umgangsregelung entspricht meist dem Kindeswohl.
Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?
Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.
Welche Rechte hat das Kind und der nicht betreuende Elternteil?
Das Kind und der nicht betreuende Elternteil haben ein Recht auf einen regelmäßigen Kontakt miteinander, den die Mutter respektieren und unterstützten muss. 2. Vorsicht vor grundloser Kontaktverweigerung
Wie besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern?
Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet ein Elternteil diese auch als Wohlverhaltensklausel bezeichnete Pflicht, hat dies rechtliche Folgen.
Wann hättest du einen Anspruch auf den Tod eines Elternteils?
Nach dem Tod eines (1es) Elternteils hättest Du sofort (also nicht erst nach dem Tod auch des zweiten) einen Anspruch, in den meisten Fällen auf 1/8 ihres gemeinsamen Vermögens.
Wie groß ist der Pflichtteil eines Elternteils?
Nach dem Tod eines (1es) Elternteils hättest Du sofort (also nicht erst nach dem Tod auch des zweiten) einen Anspruch, in den meisten Fällen auf 1/8 ihres gemeinsamen Vermögens. Wenn ein Kind vorhanden ist, hat dieses beim Erststerbenden einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 in bar (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
Welche Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind?
Getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind – allerdings nur unter einer Voraussetzung. Das sogenannte „Wechselmodell“, welches die abwechselnde Betreuung eines Kindes ermöglicht, kann nun auch gegen den Willen des anderen Partners durchgesetzt werden – sofern das Wohl des Kindes nicht darunter leidet.