Was versteht man unter Antrag und Annahme?

Was versteht man unter Antrag und Annahme?

Annahme eines Vertragsangebots: Erklärung, mit der eine Person ihr Einverständnis mit einem Angebot (im Gesetz: „Antrag“) ausdrückt. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme (§§ 145, 146 BGB).

Ist ein Angebot ein Antrag?

Willenserklärung, die auf einen Vertragsschluss gerichtet ist (Offerte). Das Angebot (Antrag) ist für den Antragenden bindend, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat (§ 145 BGB).

Ist ein unverbindliches Angebot ein Antrag?

Freibleibend und unverbindlich: Das Angebot ist rechtlich nicht bindend. Grundsätzlich gilt: Wer ein Angebot abgibt, ist rechtlich daran gebunden. Für den Empfänger ist Ihr Angebot als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu werten. Aber Vorsicht, hier lauert eine Falle!

Wann ist ein Angebot ein Angebot?

Das Angebot (oder Antrag) ist eine Willenserklärung, durch die der Anbietende eine bestimmte Person zum Kauf einer bezeichneten Ware zu angegebenen Bedingungen auffordert. Angebote verpflichten Anbieter für eine gewisse Zeit, dem Käufer die Ware zu den angegebenen Bedingungen zu liefern, falls er sie bestellt.

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