Was versteht man unter dem Begriff Vergleich?

Was versteht man unter dem Begriff Vergleich?

Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

Wann kommt ein Vergleich zustande?

Nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO wird ein Vergleich – auch – dadurch geschlossen, dass die Parten einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts annehmen. Dies ist durch die Schriftsätze der Beklagten vom 06.10. Der Vergleich ist damit zustande gekommen.

Ist ein Vergleich bindend?

Ein Vergleich soll zwischen den Parteien den Rechtsstreit BEENDEN. Sofern ein WIDERRUFSVORBEHALT zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann der Prozessvergleich innerhalb einer festgelegten Frist widerrufen werden. „Bindend“ wird der Vergleich also erst dann, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Wie lange dauert ein Vergleich?

Ein außergerichtlicher Vergleich ist schnell und unbürokratisch zu realisieren. In der Regel dauert ein außergerichtlicher Schuldenvergleich nicht länger als 4-8 Wochen, anstatt wie bei einem Insolvenzverfahren bis zu 6 Jahren.

Kann ein Vergleich rückgängig gemacht werden?

Wird ein gerichtlicher Vergleich nach Ablauf einer vereinbarten Frist widerrufen, bleibt der Vergleich wirksam. Das gilt selbst dann, wenn demjenigen, der die Frist versäumt hat, überhaupt keine Schuld an der Verspätung trifft.

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