Was versteht man unter gegenstandswert?
1 RVG: Gegenstandswert, im gerichtlichen Verfahren auch Streitwert genannt). Definition: Gegenstandswert ist das in Geld ausgedrückte Interesse des Auftraggebers an der Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Was ist das gegenstandswert?
Für die meisten gerichtlichen Verfahren wird ein Wert festgesetzt, manchmal genannt Gegenstandswert, manchmal genannt Streitwert oder Verfahrenswert. Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse.
Wie bemisst sich der gegenstandswert?
Handelt es sich um ein Verfahren zur Durchsetzung eines Unterhaltsanspruches, ergibt sich der Gegenstandswert aus dem Jahreswert der Unterhaltsforderung. Beispiel: Frau Krämer fordert von Herrn Krämer Trennungsunterhalt i.H.v. monatlich 2.000 Euro – der Gegenstandswert beträgt 24.000 Euro.
Wie legt das Gericht den Streitwert fest?
Laut § 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird der Streitwert „von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt“. Gerade wenn es in der Sache nicht um reine Geldbeträge geht, sind hier oft auch Sachverständige gefragt, um herauszufinden, wie sich die Bedeutung des Streitgegenstands in Geldbeträgen ausdrücken lässt.
Wie werden Gerichtskosten bei Scheidung berechnet?
Die Gerichtskosten betragen gem. FamGKG beim Scheidungsverfahren grundsätzlich 2,0 Gebührensätze. Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 487 Euro (§28 FamGKG). Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 × 487 = 974,00 Euro.
Ist bei Scheidung anwaltspflicht?
Vor den Familiengerichten besteht aufgrund des Anwaltszwangs Anwaltspflicht. Sie müssen sich also anwaltlich vertreten lassen, wenn Sie Ihre Scheidung beantragen wollen.
Was passiert bei einer Trennung?
Wenn man im Scheidungstermin keinen Rechtsmittelverzicht erklärt, wird die Scheidung automatisch einen Monat nach Zustellung des Beschlusses an beide Ehepartner rechtskräftig und damit bestandskräftig. Die Eheleute erhalten dann eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk.