Welche Entscheidungen treffen die Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht?
Laut § 1687 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) treffen die Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht alle Entscheidungen gemeinsam, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Alltägliche Dinge hingegen darf auch der Elternteil allein entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Was beachten die Sorgeberechtigten bei einer Urlaubsreise?
Zu beachten ist hierbei vor allem, dass die Sorgeberechtigten alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Wird die Zustimmung zu einer Urlaubsreise von einem Sorgeberechtigten grundlos oder aus reiner Schikane verweigert, handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls.
Kann die Urlaubsfrage vor dem Familiengericht geklärt werden?
Muss die Urlaubsfrage doch vor dem Familiengericht geklärt werden, gibt es drei Möglichkeiten: Das Gericht unterstützt das Veto. Der Urlaub fällt dann aus. Das Gericht zwingt den anderen Elternteil zur Zustimmung. Die Reise kann stattfinden.
Was umfasst das Recht auf Urlaub mit den Kindern?
Grundsätzlich umfasst das Umgangsrecht auch das Recht auf Urlaub mit den Kindern. Daher dürften Reisen innerhalb Deutschlands oder seinen direkten Nachbarländern prinzipiell unproblematisch in den Bereich der Angelegenheiten des alltäglichen Lebens fallen. Dies sieht auch die Rechtsprechung in ihrer großen Mehrheit so.
Welche Feiertage verbringt das Kind beim anderen Elternteil?
In einer Umgangsregelung sollte auch geklärt werden, bei wem das Kind Feiertage und Ferien verbringt. Wohnen die Eltern nicht allzu weit auseinander, so wird in Feiertagsregelungen oft vereinbart, dass der Nachwuchs Heiligabend bei einem und den ersten und/oder zweiten Weihnachtsfeiertag bei dem anderen Elternteil verbringt.
Was ist eine elternvereinbarung bei gemeinsamer Sorge?
Elternvereinbarung bei gemeinsamer Sorge. Vereinbarungen über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung für getrennt lebende Eltern. Die vorliegende Elternvereinbarung dient Eltern und Kind dazu, ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung der gemeinsamen Sorge und der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben der Eltern zu dokumentieren.
Wie geht es mit dem Umgangsrecht des Elternteils?
In erster Linie geht es beim Umgangsrecht um das Besuchsrecht desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Wichtig: Während der Wahrnehmung seines Umgangsrechts hat der betreffende Elternteil auch das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen!