Welche Interessen vertritt der Verteidiger?
Der Verteidiger vertritt die Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren einseitig und ist ein der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege.
Wann kann ich meine Aussage verweigern?
Das Aussageverweigerungsrecht steht nur dem Beschuldigten zu. Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben. Spätestens ab dann hat der Zeuge (nunmehr Beschuldigte) das Recht, die Aussage zu verweigern.
Was ist die Aufgabe von einem Verteidiger?
Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, den Mandanten zu beraten und ihn durch das Verfahren zu „führen“. Der Verteidiger hat die prozessualen Rechte des Mandanten zu wahren und konsequent durchzusetzen. Dabei gibt es Fälle, in denen eine offene Konfrontation mit Staatsanwaltschaft und/oder Gericht unvermeidbar ist.
Wann muss der Pflichtverteidiger bestellt werden?
Dies ist der Zeitpunkt, zu dem ihm die Anklageschrift zugestellt wird und das sogenannte Zwischenverfahren beginnt. Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, muss der Pflichtverteidiger sofort bestellt werden.
Kann die Pflichtverteidigung auch zurückgenommen werden?
Die Pflichtverteidigung kann in bestimmten Fällen auch zurückgenommen werden. Die Bestellung vom Pflichtverteidiger kann laut StPO auch zurückgenommen werden. Dies ergibt sich aus § 143 und gilt für die Fälle, in denen der Beschuldigte nachträglich selbst einen Verteidiger erwählt und dieser entsprechend die Wahl auch annimmt.
Was ist ein Strafverteidiger für Sexualdelikten?
Bei Sexualdelikten reicht nicht nur ein Anwalt für Strafrecht aus. Dieses Rechtsgebiet ist sehr komplex und daher benötigen Sie einen Strafverteidiger, der nicht nur das StGB hervorragend kennt, sondern speziell auch das Sexualstrafrecht beherrscht. Hier kommt es vor allem auch auf Erfahrung an. Für Fachanwältin Galina Rolnik ist dies gegeben.
Was macht der Pflichtverteidiger geltend?
Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend. Die Gebühren der Pflichtverteidigung sind grundsätzlich niedriger als die eines Wahlverteidigers. Allerdings kann in bestimmten Fällen, in denen ein Verfahren besonders umfangreich oder schwierig ist, eine höhere Gebühr festgesetzt werden.