Welche Unternehmen müssen einen Anhang erstellen?

Welche Unternehmen müssen einen Anhang erstellen?

Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB).

Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?

3. Mittelgroße KapitalgesellschaftenBilanz ( § 266 Absatz 1 Satz 2 HGB )Gewinn- und Verlustrechnung ( § 275 HGB )Anhang ( §§ 284, 285 HGB )Lagebericht ( §§ 289, 289a HGB )Unterschrift ( § 245 HGB )Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ( § 328 Absatz 1a Satz 2 HGB )

Wer ist verpflichtet einen Anhang zu erstellen?

Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. GmbHG und einen Anhang nach den §§ 284 ff. HGB erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zudem nach § 289 HGB einen Lagebericht fertigen.

Wer hat eine Kapitalflussrechnung zu erstellen?

In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) einer der Grundbestandteile des handelsrechtlichen Konzernabschlusses. Ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, muss dieser auch eine Kapitalflussrechnung beinhalten.

Was ist der Lagebericht zum Jahresabschluss?

Als Lagebericht bezeichnet man eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage eines Unternehmens. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben einen solchen Bericht jeweils zusammen mit ihrem Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zu erstellen.

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