Welche Unternehmen müssen einen Anhang erstellen?

Welche Unternehmen müssen einen Anhang erstellen?

Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB).

Wer ist verpflichtet einen Anhang zu erstellen?

Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. GmbHG und einen Anhang nach den §§ 284 ff. HGB erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zudem nach § 289 HGB einen Lagebericht fertigen.

Was muss in den Lagebericht?

Inhalt und Umfang. Gemäß § 289 I und III HGB sind im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Ist Lagebericht Teil des Jahresabschlusses?

§ 264 HGB besteht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften eine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts. Der Lagebericht ist nicht Teil des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung, Anhang), sondern ein eigenständiger Bestandteil der Rechnungs- legung.

Wer muss den Lagebericht unterschreiben?

einen Lagebericht aufzustellen. Jeder Kaufmann hat gem. § 245 HGB den Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterschreiben. Dies erfolgt unabhängig von den jeweiligen Vertretungsregelungen oder Befugnissen der einzelnen Geschäftsführer.

Wer muss einen Lagebericht erstellen Österreich?

Einen Lagebericht haben grundsätzlich alle Aktiengesellschaften (ungeachtet ihrer Größe) sowie alle übrigen mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Wer muss eine elektronische Bilanz abgeben?

Seit 2013 müssen grundsätzlich alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, ihre Bilanz auf dem elektronischen Weg (als E-Bilanz) an das Finanzamt übermitteln: Kaufleute nach HGB (Handelsgesetzbuch), sofern keine Befreiung aufgrund Unterschreitung der Grenzwerte vorliegt.

Bis wann muss eine Bilanz erstellt werden?

Jahresabschluss und Lagebericht sind in den ersten 3 Monaten des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen. Nur der Jahresabschluss ist in den ersten 3 Monaten des folgenden Geschäftsjahres oder später aufzustellen, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.

Bis wann muss man den Jahresabschluss machen?

Jahresabschluss: Frist zur Aufstellung Die Aufstellung des Jahresabschlusses muss innerhalb einer Frist, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht, erfolgen. Regelmäßig kann hier von einer Frist von 6 bis 9 Monaten ausgegangen werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer AG festgestellt werden?

KGs, Aktiengesellschaften und andere haftungsbeschränkte Gesellschaften muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB, ggf. in Verbindung mit § 264a HGB), also bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr bis zum 31.

Bis wann Jahresabschluss Einzelunternehmen?

Für die rechtzeitige (maximal sechs Monate) und richtige Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Einzelunternehmer bzw. bei Personengesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter verantwortlich. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht.

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