FAQ

Welche Verpflichtungen sind mit der Ehe eingegangen?

Welche Verpflichtungen sind mit der Ehe eingegangen?

Mit der Ehe sind Sie Verpflichtungen eingegangen, haben gegenseitig Verantwortung füreinander übernommen und Ihr Leben aufeinander abgestellt. Es muss dann gewährleistet werden, dass Ihre Trennung und Scheidung in geordneten Bahnen verläuft. Der dafür maßgebliche Aufwand verursacht Kosten.

Ist der Scheidungsantrag gewährt?

Sie können Ihren Scheidungsantrag auch davon abhängig machen, dass Ihnen VKH gewährt wird, um zu vermeiden, dass Sie ohne Hilfe dastehen. Ihnen stehen bestimmte Freibeträge zu, die bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht einbezogen werden.

Wie geht das mit dem Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners?

Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners – geht das? Verheiratet zu sein, bedeutet, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Das gilt für Eheleute auch bei der Kreditaufnahme (z. B. für Haus oder Auto). Denn Häufig beantragen die Ehepartner den Kredit gemeinsam.

Ist ihr Ehepartner unterhaltspflichtig?

Bei der Beantragung müssen Sie sich dazu äußern, ob Ihnen möglicherweise ein Verfahrenskostenvorschuss gegen Ihren Ehegatten zusteht. Soweit Ihnen Ihr Ehepartner unterhaltspflichtig und dieser auch leistungsfähig ist, ist er nämlich verpflichtet, Ihnen die Scheidungskosten zu finanzieren.

Wie obliegt es dem unterhaltsberechtigten Ehepartner nachzuweisen?

Grundsätzlich obliegt es dem unterhaltsberechtigten Ehepartner nachzuweisen, dass er eben wegen der gemeinsamen Ehe die Schulung nicht aufgenommen oder aber abgebrochen hat. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass die Voraussetzungen nicht bewiesen werden können.

Was sind die Voraussetzungen des nachehelichen Ehegattenunterhalts?

Die Voraussetzungen des nachehelichen Ehegattenunterhalts sind wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortung im Gegensatz zum Trennungsunterhalt sehr eng gesteckt. Neben der Bedürftigkeit des Ehepartners muss noch ein weiterer, besonderer Grund hinzutreten, der die Zahlung von Unterhalt rechtfertigt.

Kann von dem geschiedenen Ehegatte eine Erwerbstätigkeit erwartet werden?

Kann von dem geschiedenen Ehegatte wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden, so kann dieser Umstand eine Unterhaltspflicht begründen ( siehe § 1572 BGB ). Voraussetzung ist, dass der körperliche oder geistige Mangel z u einer Erwerbsunfähigkeit führt.

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