Wer darf bei einer Trennung die Wohnung behalten?

Wer darf bei einer Trennung die Wohnung behalten?

Mit der Trennung bleiben die Nutzungsverhältnisse an der Wohnung zunächst unverändert. Jeder Ehepartner hat an sich die gleichen Rechte. Wird ein Ehegatte „ausgesperrt“, hat er Anspruch darauf, dass ihm der Zugang zur Wohnung wieder eingeräumt wird. Wer Eigentümer ist, behält auch nach der Trennung sein Eigentum.

Hat der Ehepartner keinen Anspruch auf Zutritt zum Gemein­samen Haus?

Nach Auszug: Ehepartner hat keinen Anspruch auf Zutritt zum gemein­samen Haus. Hat der Ehepartner eines getrennt lebenden Ehepaars die gemeinsame Immobilie endgültig verlassen, hat er kein Anrecht darauf, dass ihm der dort weiterhin lebende Ex-Partner Zutritt gewährt. Das gilt für ihn selbst ebenso wie für Dritte, die etwa von ihm beauftragt sind.

Was ist das Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem Haus?

Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung bzw. dem Haus steht dem Gesetz nach beiden Eheleuten gleichermaßen zu. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Immobilie gehört, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt.

Kann der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung als Schuldner auftreten?

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Ist das Vermögen der beiden Eheleuten nach einer Scheidung nachweisbar?

Ist das während einer Scheidung nicht deutlich nachweisbar, wird das Vermögen beiden Eheleuten zugerechnet. Deshalb raten Experten immer dazu, einen Ehevertrag abzuschließen. So ist alles rund ums Haus vorab geregelt, damit im Fall einer Scheidung der Zugewinn gerecht verteilt wird. Nach einer Trennung: Wer muss ausziehen?

https://www.youtube.com/watch?v=p_1sihf1ZPI

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