Wer entscheidet über die Behandlung von Minderjährigen?
Vater, Mutter oder Arzt: Wer entscheidet über die Behandlung von Kindern und Jugendlichen? Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt, Eltern und kleinen Patienten ist bei der Behandlung Minderjähriger unabdingbar.
Was ist die verbindliche Patientenverfügung?
Verbindlichkeit einer Patientenverfügung Die verbindliche Patientenverfügung ist vom Arzt und anderen Beteiligten zu respektieren, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind und eine Behandlung medizinisch indiziert wäre. Das kann so weit gehen, dass eine lebenserhaltende Behandlung unterbleiben muss.
Warum wird eine Patientenverfügung abgelehnt?
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt. 1.
Ist eine Unterschrift beider Eltern zulässig?
Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.
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Was gilt für die Aufklärung des Patienten?
Zivilrechtlich gilt Folgendes: Die Aufklärung des Patienten ist neben der medizinischen Behandlung eine der vertraglichen Hauptpflichten des Arztes. Die Verpflichtung der Ärzte zur Aufklärung findet sich in § 630e BGB. Der Arzt muss den Patienten in einem mündlichen, vertrauensvollen Gespräch aufklären.
Sind die Eltern miteinander verheiratet?
Sind die Eltern miteinander verheiratet, erlangen sie mit der Geburt des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Aber auch nicht verheiratete Paare, getrennt lebende oder geschiedene Elternteilen haben heute in der Regel das gemeinsame Sorgerecht.
Wie haftet der Arzt bei einer ordnungsgemäßen Behandlung?
Es obliegt dem Arzt, die ordnungsgemäße Aufklärung zu beweisen. Ansonsten haftet er dem Patienten genau wie bei einem Behandlungsfehler auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es gibt allerdings auch ein Recht auf Nichtaufklärung und ein Recht auf Nichtwissen einer Diagnose oder etwa auch der eigenen genetischen Veranlagung.