FAQ

Wer haftet wenn ein Paket beschaedigt ankommt?

Wer haftet wenn ein Paket beschädigt ankommt?

Als Online-Händler haften laut Gesetz zunächst Sie, wenn Ihr Paket beschädigt beim Empfänger ankommt. Denn nach § 425ff Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Frachtführer haften, wenn er den Schaden auf dem Transportweg zu verantworten hat.

Was tun wenn ein Paket beschädigt ankommt?

Schäden bei Paketsendungen müssen Empfänger zügig reklamieren. Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite.

Was passiert nach Schadensmeldung DHL?

DHL übernimmt den Schaden nur, wenn die Sendung ordnungsgemäß verpackt war. Dies wird nach Abgabe der Schadensanzeige und des vollständigen Pakets geprüft. Ist der Inhalt zerbrechlich oder kann leicht beschädigt werden, muss der Absender dafür sorgen, dass dieser auch im inneren der Verpackung geschützt ist.

Wer muss Paket Schaden melden?

Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu sieben Tage nach Erhalt reklamieren.

Wie schnell muss ein Unfall gemeldet werden?

Die Schadensmeldung an die eigene Versicherung sollte möglichst unmittelbar erfolgen – spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab dem Unfall. Die typische Frist ist steht in der Regel in dem Versicherungsvertrag oder den dazugehörigen Versicherungsbedingungen, welche Sie unterschrieben haben.

Was tun bei einem Unfall mit Blechschaden?

Blechschaden verursacht: Das ist zu tun

  1. Schritt 1: Dokumentieren Sie die Schäden.
  2. Schritt 2: Tauschen Sie Kontaktdaten aus.
  3. Schritt 3: Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Versicherung.
  4. Schritt 4: Kontaktieren Sie zur Feststellung der Schadenhöhe die entsprechende Versicherung.

Wie lange muss ich auf das Geld von der Versicherung warten?

Eine Haftpflichtversicherung hat üblicherweise vier bis zu sechs Wochen lang Zeit, die Forderung auf Schadensersatz zu überprüfen. Nach dieser Prüffrist muss sie jedoch möglichst bald ihre Leistungen dem Geschädigten zahlen.

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