Wer hat Anspruch auf Altersfreizeit?

Wer hat Anspruch auf Altersfreizeit?

n in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit nach § 2 I Ziffer 1 MTV 37,5 Stunden beträgt, Anspruch auf eine zweieinhalbstündige Altersfreizeit je Woche, wenn sie das 57. Lebensjahr vollendet haben.

Wem steht Altersfreizeit zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit existiert in Deutschland nicht. Eine Altersteilzeitregelung kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Stande kommen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen der Teilzeit im Alter zustimmen.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Wer das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann – theoretisch – Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!

Wer gibt Auskunft über Altersteilzeit?

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. oder hier im Internet.

Was ist Altersfreizeit?

Entlastungszeit (Entlastungstage, früher auch Altersfreizeit) ist bei einem Arbeitsverhältnis der Zeitraum, in dem ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit ist.

Was bedeutet Entlastungszeit?

Tarifkräfte bei der Deutschen Post AG (DP AG) können auf Wunsch eine sogenannte „Entlastungszeit“ beantragen. Das heißt, sie können eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen freien Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen.

Wie beantrage ich Altersteilzeit beim Arbeitgeber?

Altersteilzeit und Förderung beantragen: Es gibt keinen offiziellen (Standard) Antrag, den man als Arbeitnehmer verwenden muss, um Altersteilzeit einzureichen. Meist hat de rArbeitgeber Vordrucke, die verwendet werden, aber man kann ebenso im Internet Vordrucke finden.

Ist Altersteilzeit empfehlenswert?

Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale“ Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.

Was kostet den Arbeitgeber Altersteilzeit?

Altersteilzeit und die Sozialbeiträge an die Rentenkasse Innerhalb der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens 80 %, maximal 90 % der Beiträge entrichten, die auf das Regelarbeitsentgelt entfallen (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze).

Wie berechnet man den aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit?

Bei Altersteilzeit stockt der Arbeitgeber das Teilzeitnetto um 20% des Teilzeitbruttos auf. Der Maximalbetrag der Aufstockung darf 20% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht übersteigen. Diese Aufstockungsbeträge sind steuerfrei, aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Was bedeutet aufstockungsbetrag?

Ein Aufstockungsbetrag ist für diejenigen gedacht, die trotz regelmäßiger Arbeit mit ihrem Lohn die Lebenskosten nicht decken können. Das Gehalt wird dann vom Staat bis zu einem gewissen Betrag aufgestockt, um die Existenz der Person, des Haushalts oder der Familie zu sichern.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben