Wer hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe?
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Was gehört alles zur Teilnahme am öffentlichen Leben?
Es gibt verschiedene Formen der Teilhabe: Politische Teilhabe: z.B.: Teilnahme an Wahlen, Mitgliedschaft in Parteien, Teilnahme an Demonstrationen, Beteiligung in sozialen Medien. Soziale Teilhabe: z.B.: Engagement in Vereinen, Ehrenamt, nachbarschaftliche Hilfe.
Was braucht man für ein gemeinschaftliches Leben?
Man muss Zeit für ein gemeinschaftliches Leben einplanen. Vorbereitung. Der Gemeinschaftsbildungsprozess ist langwierig und muss kontinuierlich begleitet werden. Offenheit. Um Konflikte zu vermeiden, müssen regelmäßige und z.T. zeitintensive Gespräche geführt werden. Dies ist abhängig von der Form der Gemeinschaft und deren Ziel. Absprachen.
Ist das Leben in einer Gemeinschaft nichts für ihn?
Manch einer findet heraus, dass das Leben in einer Gemeinschaft nichts für ihn ist. Reflexion. An sich selbst zu arbeiten und die eigenen Erwartungen an andere Menschen zurückzustellen, gehört zu den Voraussetzungen eines jeden. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Menschen in der Gemeinschaft die gleichen Ansichten oder Empfindungen teilen.
Wie ist die Behandlung von Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden?
Hinsichtlich der Behandlung von Kindern bzw. hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern und Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft ist zunächst zwischen den Kindern bis zum 25. Lebensjahr und den Kindern ab dem 25. Lebensjahr zu unterscheiden. Gemäß § 7 Leistungsberechtigte.
Was ist eine Einstandspflicht für Kinder?
Eine Einstandspflicht für Kinder, die ihren Lebensunterhalt selbst aufbringen können, kann sich ggf. aus § 9 Abs. 5 SGB II ergeben. Nach § 9 Abs. 5 SGB II wird vermutet, dass Leistungsberechtigte, die mit Verwandten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, von diesen Leistungen erhalten.