FAQ

Wer hilft mir bei meinen Rentenantrag?

Wer hilft mir bei meinen Rentenantrag?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rentenantrag zu stellen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, sind Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberaterinnen und -berater oder die Versichertenältesten behilflich.

Wie beantrage ich Rente mit 63?

Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.

Wer kann Rente mit 63 beantragen?

Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu nutzen, müssen die Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Beruf gewesen sein. Da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente. Alle nach 1958 Geborenen können diese ab 64 Jahren beantragen.

Bin 1957 geboren Wann kann ich in Rente gehen?

Jahrgang

Jahrgang Anhebung Renteneintrittsalter
1956 8 Monate 63 Jahre + 8 Monate
1957 10 Monate 63 Jahre + 10 Monate
1958 12 Monate 64 Jahre + 0 Monate
1959 14 Monate 64 Jahre + 2 Monate

Wann kann ich in Rente gehen Rentenrechner?

Reguläre Altersrente Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 (sofern bis dahin keine weitere Anhebung erfolgt). 2016 erreicht der Jahrgangläre Rentenalter – und zwar mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für den Jahrgang 1952 werden es 65 Jahre und sechs Monate sein.

Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen geboren sind.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

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