FAQ

Wer ist fur die Grundstucksgrenze zustandig?

Wer ist für die Grundstücksgrenze zuständig?

In diesem steht, dass der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks verpflichtet ist, „auf der (von der Straße her gesehen) rechten Seite seines Haupteinganges einen Zaun als Abgrenzung gegenüber den Nachbarn zu errichten. “ Somit gehört auch immer die rechte Zaunseite zum eigenen Haus und muss dort errichtet werden.

Wie nah darf ein Sichtschutz an der Grundstücksgrenze sein?

Meist muss der Sichtschutz auf einem der beiden Grundstücke errichtet werden und dabei einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück einhalten. In wenigen Fällen schreibt das Bebauungsrecht jedoch die gemeinsame Markierung der Grundstücksgrenze durch eine Einfriedung vor.

Wie kann man einen Zaun entlang der eigenen Grenze errichten?

Grundsätzlich kann man einen Zaun ohne Abstand entlang der eigenen Grenze zum Nachbarn errichten. Wichtig ist, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert (vgl. § 921 BGB).

Ist der Zaun mit dem Nachbarn gebaut?

Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt.

Ist es erlaubt einen Zaun zu bauen?

Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen. 2.

Wie teilen sich die Kosten für den Zaun?

Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen ( § 922 BGB ). Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt.

Kategorie: FAQ

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