FAQ

Wer ist fur Regenrinne zustandig?

Wer ist für Regenrinne zuständig?

Grundsätzlich ist dies Sache des Vermieters. Er hat dafür zu sorgen, dass das Regenwasser ordentlich über die Dachrinne und die Rohre in die Kanalisation abgeleitet wird. Unter Umständen kann er auch eine generelle Pflicht zur Kontrolle haben.

Kann der Vermieter die Dachrinnenreinigung auf die Mieter umlegen?

Nach der BGH, Urteil von 07.04.2004 – VIII ZR 167/03, WuM 2004, 290 sind die Kosten der Dachrinnenreinigung grundsätzlich als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrkV umlagefähig.

Wer macht neue Dachrinnen?

Die Erneuerung der Dachrinne kann durch einen Fachbetrieb ebenso durchgeführt werden wie in Eigenregie.

Wer macht Dachrinnen neu?

Aus verschiedenen Gründen beauftragen Hausbesitzer zumeist einen Fachbetrieb mit der Erneuerung der Dachrinne. Dies hat verschiedene Vorteile. Zum einen muss man sich nicht selbst kümmern und zum anderen kann man sicher sein, dass die Arbeiten vorschriftsmäßig ausgeführt werden.

Was kostet eine professionelle dachrinnenreinigung?

Das kostet die Reinigung einer Dachrinne Die Reinigung der Dachrinne kostet 2,50 – 4,00 € pro Meter. Pro Rinnkasten müssen Sie 6 – 8 € einplanen.

Ist die Dachrinne regelmäßig gereinigt?

Entscheidend ist, ob sie, wie die übrigen Kosten aus der Betriebskostenverordnung, das Kriterium erfüllen, regelmäßig anzufallen. Muss die Dachrinne gereinigt werden, weil Blätter sie verstopfen, kann der Vermieter die Kosten für diese Einmal-Maßnahme nicht von den Mietern zurückfordern.

Wie gehört die Entwässerung des Daches zur Soll-Beschaffenheit?

So gehört die ordnungsgemäße Entwässerung des Daches zur vom Vermieter geschuldeten „Soll-Beschaffenheit“. Es besteht aber keine generelle Pflicht des Vermieters, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen (vgl. LG Berlin, GE 2004, 1027).

Was sind die Pflichten von Vermietern und Mietern?

Einige Urteile geben Orientierung über die Pflichten von Vermietern und Mietern. So gehört die ordnungsgemäße Entwässerung des Daches zur vom Vermieter geschuldeten „Soll-Beschaffenheit“. Es besteht aber keine generelle Pflicht des Vermieters, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen (vgl. LG Berlin, GE 2004, 1027).

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