Wer kann ein Spendenkonto eröffnen?
Ein Spendenkonto einrichten dürfen nicht nur Vereine, sondern grundsätzlich jeder geschäftsfähige Bürger. Auch eine Privatperson oder eine juristische Person kann zur Bank gehen und dort ein besonderes Konto eröffnen, auf das Spenden eingezahlt werden sollen.
Wer kann alles eine Spendenquittung ausstellen?
Vereine dürfen nur dann Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn sie als steuerbegünstigt anerkannt sind, weil sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Anders gesagt: Nur diejenigen Vereine, die einen Nachweis über Gemeinnützigkeit haben, sind berechtigt Spendenbescheinigungen ausstellen.
Kann eine GmbH eine Spendenquittung ausstellen?
Körperschaften im steuerlichen Sinn sind u.a. Vereine, Stiftungen und GmbH. Einzelpersonen und Personengesellschaften (z. B. GbR) können nicht als gemeinnützig anerkannt werden und deswegen auch keine Spendenbestätigungen ausstellen.
Wie erstelle ich eine Spendenquittung aus?
Die Zuwendungsbestätigung muss dabei wie folgt aufgebaut sein:
- Bezeichnung und Adresse des Ausstellenden.
- Name und Adresse des Spendenden.
- die Höhe der Geldspende.
- Tag, an dem die Spende erfolgte.
- die Anerkennung über Gemeinnützigkeit des Finanzamtes.
- weitere Angaben und Hinweise (die finden Sie in den amtlichen Mustern)
Wann braucht man eine Spendenquittung?
Wann ist eine Spendenbescheinigung notwendig? Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus.
Wie hoch dürfen Spenden sein?
Gibt es eine Höchstgrenze für eine Spende? Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 Prozent des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören.