Wer macht eine Stellenbeschreibung?

Wer macht eine Stellenbeschreibung?

Mit der Erstellung einer Stellenbeschreibung erfüllt der öffentliche Arbeitgeber nach dem Urteil BAG, 08.06.2005 – 4 AZR 406/04 auch seine nach dem Nachweisgesetz bestehende Verpflichtung zur kurzen Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.

Wie genau muss eine Stellenbeschreibung sein?

Die Stellenbeschreibung sollte folgende Punkte umfassen: Bezeichnung der Stelle, Funktion der Stelle innerhalb des Unternehmens. Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen. Mitwirkung bei Projekten, Mitarbeit in Gremien.

Was gehört in einen Stellenbeschrieb?

Eine Stellenbeschreibung kann folgende Elemente enthalten:

  • Stellenbezeichnung.
  • Stelleninhaber/in.
  • Organisatorische Eingliederung (Abteilung, Team)
  • Vorgesetzte Stelle oder Person.
  • Stellvertretung oder Platzhalter (für/durch)
  • Unterstellte Personen oder Stellen.
  • Ziele der Stelle.
  • Hauptaufgaben der Stelle.

Was darf nicht in einer Stellenbeschreibung stehen?

Was gehört nicht in eine Stellenbeschreibung? Zu den Sachverhalten, die für die Stelle und den Stelleninhaber zwar wichtig sind, aber dennoch nicht in die Stellenbeschreibung gehören, zählen u.a. die folgenden: Befristete, einmalige oder projektbezogene Ziele. Die Führungsaufgaben des Stelleninhabers.

Wer erstellt Stellenbeschreibung Öffentlicher Dienst?

Ganz gleich ob im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft: Arbeitgeber sind rechtlich nicht dazu verpflichtet eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen oder diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Allerdings muss eine Charakterisierung der Stelle vorliegen.

Wann bekommt man eine Stellenbeschreibung?

Mögliche Anwendungsbereiche von Stellenbeschreibungen können sein: Stellenausschreibung, Inserat, bei einer offenen Stelle, für die gute Bewerberinnen und Bewerber gesucht werden. Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eingruppierung in ein Entgelt-System.

Wie bindend ist eine Stellenbeschreibung?

Eine einseitig von Ihnen als Arbeitgeber vorgegebene Stellenbeschreibung für den Stelleninhaber ist mithin nur dann rechtlich bindend, wenn sie sich mit den im Arbeitsvertrag abstrakt formulierten Aufgaben oder Funktionsbezeichnungen deckt oder diese konkretisiert.

In welchen Situationen ist eine Stellenbeschreibung hilfreich?

Stellenbeschreibungen werden in verschiedene Situationen erstellt: bei einer bereits vorhandenen Besetzung einer Stelle, um festzustellen, ob der Stelleninhaber die Anforderungen an seinen Arbeitsplatz erfüllt oder ob eventuell ein Fortbildungsbedarf besteht.

Welche Rolle hat die Stellenbeschreibung in der Bewerbung?

Die Stellenbeschreibung hat sowohl in der Bewerbungsphase als auch im Arbeitsverhältnis eine wichtige Bedeutung – für Bewerber oder Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen. Dennoch wird ihr meist nicht die Aufmerksamkeit zugewandt, die mit der sie betrachtet werden sollte.

Wie sollte eine Stellenbeschreibung erfolgen?

Dabei ist zu beachten, dass sie sowohl in schriftlicher Form als auch personenneutral erfolgen muss. In erster Linie dienen Stellenbeschreibungen zur besseren und einfacheren Auswahl von Bewerbern auf eine freie Stelle, da sie die relevanten diesbezüglichen Anforderungen enthalten.

Was sind die Stellenbeschreibungen für einzelne Stellen?

Zu beachten ist auch, dass Stellenbeschreibungen ausschließlich für einzelne Stellen erstellt werden, niemals für gesamte Bereiche. Die Inhalte einer Stellenbeschreibung sind häufig identisch mit denen der Tätigkeitsbeschreibung, die als Grundlage für Arbeitsverträge verwendet werden.

Wie sollten sie eine Stellenbeschreibung verfassen?

Wenn Sie eine Stellenbeschreibung verfassen sollen, müssen Sie darauf achten, dass bestimmte, notwendige Angaben enthalten sind. In dieser Muster-Stellenbeschreibung für eine Sekretärin der Geschäftsführung sind alle Bereiche abgedeckt.

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