Wie berechnet man die verpflegungspauschale?
Als Verpflegungspauschale kommt ein Betrag von 72,us. Die Rechnung im Detail: 28 Euro + 56 Euro – 11,20 Euro = 72,80 Euro….
Wann muss der Arbeitgeber Spesen bezahlen?
Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet Spesen zu übernehmen, wenn es nicht in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Achten Sie als Arbeitnehmer darauf, dass die Übernahme von Spesen und die Auszahlung der Verpflegungspauschalen fester Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages ist.
Werden Spesen steuerfrei ausgezahlt?
Die Spesen sind eine steuerfreie Überweisung des Arbeitgebers, da man entsprechend in Vorleistung getreten ist. Um dies dem Finanzamt aber auch deutlich zu machen, ist es unverzichtbar, die Abrechnung der Steuererklärung als Anhang beizulegen.
Ist die Familienzulage AHV-pflichtig?
Habe ich Anspruch auf Familienzulagen? Es werden Familienzulagen ausgerichtet, sofern das AHV-pflichtige Einkommen mindestens 597 Franken im Monat bzw. 7170 Franken im Jahr beträgt. 7170 Franken im Jahr betragen….
Was ist Fak Beitrag?
Seit 2014 beträgt der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende und für Arbeitgebende 1,6 Prozent. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihre AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.
Was ist die FAK?
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen….
Wie viel AHV zahlt der Arbeitgeber?
Vom Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit haben Versicherte und ihre Arbeitgeber je 5,275% AHV/IV/EO-Beiträge zu bezahlen. Davon entfallen auf die AHV 4,350%. Nebenbezüge – als AHV-beitragspflichtiger Lohn….
Was ist der massgebende Lohn?
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ist der massgebende Lohn. Dieser umfasst das gesamte Bar- und Naturaleinkommen von Arbeitnehmenden.