Wie hoch ist der trennungsunterhalt?
Der Unterhaltspflichtige hat an den Berechtigten 3/7 seines Nettoeinkommens bzw. 3/7 des Differenzeinkommens (wenn beide über Erwerbseinkommen verfügen) als Trennungsunterhalt zu zahlen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei trennungsunterhalt?
Dem Zahlenden muss immer ein Selbstbehalt verbleiben. Der monatliche Eigenbedarf oder Selbstbehalt beläuft sich laut Düsseldorfer Tabelle zurzeit auf 1.280 Euro für Erwerbstätige und auf 1.180 Euro für Menschen, die nicht arbeiten.
Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?
Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.
Wie kann ich Kosten sparen mit der Online-Scheidung?
Kosten sparen mit der Online-Scheidung. Wer die Scheidung online in die Wege leitet, kann Kosten sparen. Die optimale Kostenersparnis lässt sich erreichen, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und eventuelle Folgesachen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich geregelt werden. Dann braucht nur ein Anwalt beauftragt zu werden.
Was sind die Verfahrenskosten für die Scheidungskosten?
Scheidungskosten basieren auf dem Verfahrenswert, welcher die Anwaltskosten und die Gerichtskosten bestimmt. Der Verfahrenswert beträgt bei Personen mit geringem Einkommen (z. B. Hartz-4-Empfänger) mindestens 4.000 Euro (3.000 Euro Einkommenspauschale & 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich).
Kann man bei der Trennung jederzeit das Gericht einschalten?
Im Streitfall jedoch kann bei der Trennung jeder Ehegatte jederzeit das Gericht einschalten. Lehnt einer der Partner die sofortige Scheidung ab, muss der andere – ausser bei gravierenden Vorkommnissen – die zweijährige Trennungsfrist abwarten.