Wie ist die Erbfolge beim Berliner Testament?

Wie ist die Erbfolge beim Berliner Testament?

Die Erbfolge im Berliner Testament ist klar: Zuerst erbt der überlebende Ehepartner, dann die Kinder. Erst mit dessen Tod geht das Vorerbe des zuerst verstorbenen Ehepartners an die Kinder über.

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Das Berliner Testament ist auch dann sinnvoll, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Denn ohne ein solches Testament muss der überlebende Elternteil dem Jugendamt beziehungsweise einem Vermögenspfleger regelmäßig Rechenschaft darüber geben, was mit dem Vermögen des Kindes passiert.

Wie soll der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert werden?

Der zunächst überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert werden und das Familienvermögen soll nach dem Ableben des überlebenden Ehepartners in der Familie bleiben und an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden. Eine solche Erbfolgeplanung setzen die Eheleute im Allgemeinen durch die Abfassung eines gemeinsamen Testaments um.

Wie legen Eheleute Wert auf den Partner für den Erbfall?

Eheleute legen im Allgemeinen Wert darauf, den überlebenden Partner für den Erbfall abzusichern. Es kommt jedoch auch vor, dass sich der Ehemann bzw. die Ehefrau dazu entschließt, den Partner durch eine entsprechende Anordnung in Testament oder Erbvertrag komplett von der Erbfolge auszuschließen.

Was kann der Ehegatte nach dem Ableben seines Partners ändern?

Haben die Eheleute in dem Testament beispielsweise gemeinsam bestimmt, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und am Ende das gesamte Familienvermögen erhalten sollen, dann kann der zunächst überlebende Ehegatte nach dem Ableben seines Partners an dieser Entscheidung grundsätzlich nichts mehr ändern.

Welche Ausgleichsforderung steht dem überlebenden Ehepartner zu?

Eine Ausgleichsforderung gegen den oder die Erben steht dem überlebenden Ehepartner dann zu, wenn der Zugewinn des verstorbenen Ehepartners den Zugewinn des überlebenden Ehepartners während des Bestandes der Ehe überstiegen hat, § 1378 BGB. Vorsicht Steuerfalle!

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben